Das Verwaltungsgericht Köln (VG) entlässt die Stadt nicht aus der Verantwortung!
Pressemitteilung, 27.6. 2023
Gestern hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag der Initiative Völkermord Erinnern abgelehnt, der der Stadt verbieten sollte, das Mahnmal „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ vor einer Entscheidung über das Klageverfahren abzubauen.
Die Entscheidung des VG wurde rein formal begründet. Eine Verpflichtung der Stadt, nun das Mahnmal abzuräumen, folgt aus dieser Entscheidung nicht. Im Gegenteil hat das Verwaltungsgericht die Stadtverwaltung ausdrücklich aufgefordert, den Antrag der Initiative auf 3-jährige Sondernutzungserlaubnis nun endlich zu entscheiden.
Nach den positiven Beschlüssen der Bezirksvertretung Innenstadt und des Rates der Stadt Köln für das Mahnmal muss nach Ansicht der Initiative nun auch die Stadtverwaltung endlich zustimmen, das Mahnmal an der Hohenzollernbrücke stehen zu lassen.
Das Verwaltungsgericht Köln (VG) entlässt die Stadt nicht aus der Verantwortung!
Pressemitteilung, 27.6. 2023
Gestern hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag der Initiative Völkermord Erinnern abgelehnt, der der Stadt verbieten sollte, das Mahnmal „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ vor einer Entscheidung über das Klageverfahren abzubauen.
Die Entscheidung des VG wurde rein formal begründet. Eine Verpflichtung der Stadt, nun das Mahnmal abzuräumen, folgt aus dieser Entscheidung nicht. Im Gegenteil hat das Verwaltungsgericht die Stadtverwaltung ausdrücklich aufgefordert, den Antrag der Initiative auf 3-jährige Sondernutzungserlaubnis nun endlich zu entscheiden.
Nach den positiven Beschlüssen der Bezirksvertretung Innenstadt und des Rates der Stadt Köln für das Mahnmal muss nach Ansicht der Initiative nun auch die Stadtverwaltung endlich zustimmen, das Mahnmal an der Hohenzollernbrücke stehen zu lassen.