Appell an die Kölner Verwaltung die Erlaubnis zur Aufstellung des Mahnmals für die beantragte Zeit zu erteilen
Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. unterstützt die Initiative „Völkermord Erinnern“ in ihren Vorhaben, das Mahnmal „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ an dem repräsentativen Ort am Kurt-Rossa Platz in Köln zur Erinnerung an den Völkermord an den Armenier*innen und weiteren Minderheiten, aufzustellen.
Die Bedeutung der Erinnerung wird als anerkannte Form der symbolischen Wiedergutmachung betrachtet, die darauf abzielt, die tiefen sozialen Spaltungen nach einer Massengewalt zu überwinden. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine umfassende Rechtsprechung zur Bedeutung der Errichtung von Denkmälern entwickelt. „Wir als Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. fordern daher die Errichtung des Mahnmales zur Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern in Köln, damit den genannten historischen und gesellschaftlichen Verpflichtungen adäquat nachgekommen wird und nicht durch einen möglichen Einfluss von Drittinteressen gehemmt wird. Unsere Stellungnahme stützen wir auf den im Anhang befindlichen gutachterlichen Vermerk, welcher eine juristische Auseinandersetzung mit den anhängigen Gerichtsverfahren bietet.“, so die DEARJV.
Appell an die Kölner Verwaltung die Erlaubnis zur Aufstellung des Mahnmals für die beantragte Zeit zu erteilen
Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. unterstützt die Initiative „Völkermord Erinnern“ in ihren Vorhaben, das Mahnmal „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ an dem repräsentativen Ort am Kurt-Rossa Platz in Köln zur Erinnerung an den Völkermord an den Armenier*innen und weiteren Minderheiten, aufzustellen.
Die Bedeutung der Erinnerung wird als anerkannte Form der symbolischen Wiedergutmachung betrachtet, die darauf abzielt, die tiefen sozialen Spaltungen nach einer Massengewalt zu überwinden. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine umfassende Rechtsprechung zur Bedeutung der Errichtung von Denkmälern entwickelt. „Wir als Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. fordern daher die Errichtung des Mahnmales zur Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern in Köln, damit den genannten historischen und gesellschaftlichen Verpflichtungen adäquat nachgekommen wird und nicht durch einen möglichen Einfluss von Drittinteressen gehemmt wird. Unsere Stellungnahme stützen wir auf den im Anhang befindlichen gutachterlichen Vermerk, welcher eine juristische Auseinandersetzung mit den anhängigen Gerichtsverfahren bietet.“, so die DEARJV.