Falsche Tatsachenbehauptungen durch OBin Reker
Pressemitteilung vom 12.07.2023
Im Kölner Stadtanzeigers vom 12.07.2023, „Streit um Armenisches Mahnmal in Köln – Erste Entscheidung gefallen“ wird Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker wie folgt zitiert:
„OB Reker betonte, wenn ein „Kopf durch die Wand“-Verhalten wie von der Initiative einmal geduldet werden würde, würden andere bald auch so vorgehen.“
Verärgert sind wir, wie von Seiten der Stadtverwaltung auch mit falschen Tatsachenbehauptungen in diese Debatte eingegriffen wird und der Initiative Völkermord erinnern ein „Kopf durch die Wand“-Verhalten“ vorgeworfen wird.
Die Initiative „Völkermord – Erinnern“ stellt fest:
1. Nachdem das Mahnmal vor einem Jahr unter einem Polizeieinsatz von der Stadt abgebaut worden war, bat Frau Oberbürgermeisterin Reker die Initiative zu einem Gespräch ins Rathaus.
In diesem Gespräch wurde der Initiative von Frau Reker vorgeschlagen, einen rechtssicheren Weg für das Aufstellen des Mahnmals einzuschlagen und einen Antrag an die Bezirksvertretung Köln Mitte/ Deutz zu stellen. Frau Amtsleiterin Baum sollte diesen Weg begleiten.
2. Dieser Weg wurde von der Initiative beschritten, die Bezirksvertretung entschied einstimmig nach einer öffentlichen Anhörung am 30.3.2023, dass das Mahnmal „temporär“ aufgestellt werde soll und präzisierte diese Entscheidung am 27.4.2023 dahingehend, dass das Mahnmal für ein Jahr an der Stelle der Hohenzollernbrücke aufgestellt bleiben soll.
3. Am 20.4.2023 beantragte die Initiative bei der Stadt Köln eine sofortige Sondernutzung für den 24.4. bis 25.5.2023 und eine dreijährige Sondernutzung für diese Stelle. Die Stadtverwaltung genehmigte den einen Monat und entschied den Antrag für drei Jahre nicht.
4. Nachdem sich abzeichnete, dass die Stadtverwaltung trotz eindeutiger Entscheidung der Bezirksvertretung eine Verlängerung der Sondernutzung nicht erteilen wollte, rief die Initiative das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren an, um der Entscheidung der Bezirksvertretung Gültigkeit zu verschaffen. Letztlich lehnte das Verwaltungsgericht diesen Antrag aus formellen Gründen ab.
5. In der Zwischenzeit hatte auch der Stadtrat am 15.06.2023 einstimmig entschieden, dass das Mahnmal „temporär“ aufgestellt bleiben sollte.
6. Der Initiative vorzuwerfen, wie es Frau Reker laut KStA vom 12.7.2023 tut, nämlich ein „Kopf-durch-die-Wand“ Verhalten zu zeigen, löst bei uns nur ein Kopfschütteln aus.
Die Initiative ist auf ausdrücklichen Wunsch der Oberbürgermeisterin den Weg gegangen, an dessen Ende offensichtlich ein Ergebnis steht, dass Frau Reker nicht passt. Denn statt sich zu freuen, dass ihr Weg so erfreulich mit einstimmigen Beschlüssen (auch des Stadtrates) geendet hat, wirft sie nun der Initiative vor, nicht kooperativ zu sein?
Frau Reker ist als Oberbürgermeisterin auch Chefin der Verwaltung, wenn die Verwaltung sich nun mit vorgeschobenen Beeinträchtigungen des Wegerechts gegen das Mahnmal ausspricht, ist es ihre Aufgabe klar zu sagen, dass dies weder dem Willen der demokratischen Organe der Stadt entspricht, noch rechtlich geboten ist.
Es handelt sich bei dem Mahnmal nicht um irgendeine Stele, sondern um ein Mahnmal, das an den Völkermord an der Armenischen Bevölkerung erinnern soll. Über hundert Jahre lang ist dieses Verbrechen in der Stadt – und auch die Beteiligung Kaiser Wilhelm II. – beschwiegen, dem mitverantwortlichen Kaiser aber mit einer Reiterstatue gehuldigt worden.
Falsche Tatsachenbehauptungen durch OBin Reker
Pressemitteilung vom 12.07.2023
Im Kölner Stadtanzeigers vom 12.07.2023, „Streit um Armenisches Mahnmal in Köln – Erste Entscheidung gefallen“ wird Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker wie folgt zitiert:
„OB Reker betonte, wenn ein „Kopf durch die Wand“-Verhalten wie von der Initiative einmal geduldet werden würde, würden andere bald auch so vorgehen.“
Verärgert sind wir, wie von Seiten der Stadtverwaltung auch mit falschen Tatsachenbehauptungen in diese Debatte eingegriffen wird und der Initiative Völkermord erinnern ein „Kopf durch die Wand“-Verhalten“ vorgeworfen wird.
Die Initiative „Völkermord – Erinnern“ stellt fest:
1. Nachdem das Mahnmal vor einem Jahr unter einem Polizeieinsatz von der Stadt abgebaut worden war, bat Frau Oberbürgermeisterin Reker die Initiative zu einem Gespräch ins Rathaus.
In diesem Gespräch wurde der Initiative von Frau Reker vorgeschlagen, einen rechtssicheren Weg für das Aufstellen des Mahnmals einzuschlagen und einen Antrag an die Bezirksvertretung Köln Mitte/ Deutz zu stellen. Frau Amtsleiterin Baum sollte diesen Weg begleiten.
2. Dieser Weg wurde von der Initiative beschritten, die Bezirksvertretung entschied einstimmig nach einer öffentlichen Anhörung am 30.3.2023, dass das Mahnmal „temporär“ aufgestellt werde soll und präzisierte diese Entscheidung am 27.4.2023 dahingehend, dass das Mahnmal für ein Jahr an der Stelle der Hohenzollernbrücke aufgestellt bleiben soll.
3. Am 20.4.2023 beantragte die Initiative bei der Stadt Köln eine sofortige Sondernutzung für den 24.4. bis 25.5.2023 und eine dreijährige Sondernutzung für diese Stelle. Die Stadtverwaltung genehmigte den einen Monat und entschied den Antrag für drei Jahre nicht.
4. Nachdem sich abzeichnete, dass die Stadtverwaltung trotz eindeutiger Entscheidung der Bezirksvertretung eine Verlängerung der Sondernutzung nicht erteilen wollte, rief die Initiative das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren an, um der Entscheidung der Bezirksvertretung Gültigkeit zu verschaffen. Letztlich lehnte das Verwaltungsgericht diesen Antrag aus formellen Gründen ab.
5. In der Zwischenzeit hatte auch der Stadtrat am 15.06.2023 einstimmig entschieden, dass das Mahnmal „temporär“ aufgestellt bleiben sollte.
6. Der Initiative vorzuwerfen, wie es Frau Reker laut KStA vom 12.7.2023 tut, nämlich ein „Kopf-durch-die-Wand“ Verhalten zu zeigen, löst bei uns nur ein Kopfschütteln aus.
Die Initiative ist auf ausdrücklichen Wunsch der Oberbürgermeisterin den Weg gegangen, an dessen Ende offensichtlich ein Ergebnis steht, dass Frau Reker nicht passt. Denn statt sich zu freuen, dass ihr Weg so erfreulich mit einstimmigen Beschlüssen (auch des Stadtrates) geendet hat, wirft sie nun der Initiative vor, nicht kooperativ zu sein?
Frau Reker ist als Oberbürgermeisterin auch Chefin der Verwaltung, wenn die Verwaltung sich nun mit vorgeschobenen Beeinträchtigungen des Wegerechts gegen das Mahnmal ausspricht, ist es ihre Aufgabe klar zu sagen, dass dies weder dem Willen der demokratischen Organe der Stadt entspricht, noch rechtlich geboten ist.
Es handelt sich bei dem Mahnmal nicht um irgendeine Stele, sondern um ein Mahnmal, das an den Völkermord an der Armenischen Bevölkerung erinnern soll. Über hundert Jahre lang ist dieses Verbrechen in der Stadt – und auch die Beteiligung Kaiser Wilhelm II. – beschwiegen, dem mitverantwortlichen Kaiser aber mit einer Reiterstatue gehuldigt worden.