Erinnern und Gedenken – zehn Jahre nach der Bundestagsresolution von 2016

Liebe Freundinnen und Freunde,

leider kann ich heute nicht persönlich bei Ihnen sein. Um so mehr danke ich für die Einladung, meine Gedanken anlässlich des 110. Jahresgedenkens an den Genozid an den Armeniern mit Ihnen zu teilen. Armenierinnen und Armenier waren im Verlauf der letzten 111 Jahre wiederholt Völkermord und anderen Verbrechen gegen die Menschheit ausgesetzt, zuletzt 2023 in Arzach. Sie haben in diesem Zeitraum über neun Zehntel ihres Siedlungsgebiets verloren. Und das winzige Restgebiet im Südkaukasus ist weiterhin bedroht. Unter dem Begriff Westaserbaidschan firmierende Interessengruppen erheben immer wieder die Forderung auf Sjunik, die südlichste Provinz der Republik Armenien, die sie Sangesur nennen. Über zwei Drittel der schätzungsweise zehn Millionen Menschen, die sich als Armenier definieren, leben außerhalb ihrer Heimat, im Ergebnis von Verfolgung und Genoziderfahrungen.

Die Verbrechen, die die beiden spätosmanischen Regime der in Europa so genannten Jungtürken und ab 1919 der Kemalisten an den Christinnen und Christen des Osmanischen Reiches begingen, blieben strafrechtlich weitgehend ungesühnt, insbesondere die der Kemalisten, die in der Türkei und weit darüber hinaus bis heute als Modernisierer und Fortschrittsbringer gelten. Mustafa Kemal war es auch, der die Urteile osmanischer Militärgerichtshöfe aufhob, die 1919 eine Reihe hochrangiger Jungtürken zum Tode verurteilt hatten, in den meisten Fällen in deren Abwesenheit.

Als Ersatz für die strafrechtliche Aufarbeitung des Genozids an über drei Millionen Christen, darunter die Hälfte Armenier, begann ab 1965 ersatzweise die Verurteilung der Massaker und Todesmärsche als Genozid durch eine Reihe nationaler und internationaler legislativer Instanzen. Der erste Staat weltweit war 1965 Uruguay, der erste europäische Staat Zypern 1975. Heute sind es 32 Staaten, deren Legislative den Genozid an den Armeniern verurteilt bzw. „anerkannt“ hat. Das entspricht etwa einem Sechstel der weltweit anerkannten 195 Staaten. In Deutschland kam es zu gleich zwei Bundestagsresolutionen, die sich mit dem osmanischen Genozid befassten: 2005 sowie 2016. Die Resolution von 2005 wagte es noch nicht, die als Massaker und Deportationen paraphrasierten Verbrechen als Genozid zu bewerten und legte stattdessen großes Gewicht auf die deutsche Mitverantwortung, in der vergeblichen Hoffnung, dieses Beispiel würde auch die Türkei dazu bewegen, sich ihrer Vergangenheit selbstkritisch zu stellen. Erst nach zahlreichen Protesten aus den Reihen von Genozidwissenschaftlern sowie den Nachfahren der Betroffenen erfolgte 2016 eine zweite Resolution, die es 101 Jahre post factum wagte, die Todesmärsche und Massaker völkerrechtlich als Genozid einzustufen. Dies war ein sehr wesentlicher Schritt, um jahrelange Auseinandersetzungen mit Anhängern der staatlichen türkischen Leugnungspolitik zu beenden und die Verletzungen zu mindern, die Nachfahren der Genozidopfer durch diese Leugnung erleiden. Die Tatsache eines genozidalen Staatsverbrechens kann niemals davon abhängen, ob der Nachfolgestaat des verbrecherischen Regimes diese Verbrechen verurteilt oder nicht.

Die Resolution von 2016 beauftragte die Bundesregierung, das Thema des osmanischen Genozids in die Schulcurricula aufzunehmen und wissenschaftlich zu erforschen. Doch auch zehn Jahre danach müssen wir feststellen, dass dieser Beschluss nicht umfassend durchgeführt wurde. Nur etwa ein Drittel der 16 Bundesländer sieht in den Lehrplänen die Unterrichtung des osmanischen Genozids optional vor. Das aber reicht nicht aus. Die Unterrichtung müsste obligatorisch erfolgen, idealerweise zusammen mit dem Beispiel der Schoah sowie der deutschen kolonialen Genozide in Südwest- und Ostafrika. Die Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung wendet sich in diesen Tagen mit einem Appell an die Bildungsministerkonferenz, um hier nachzubessern.

Die legislativen Anerkennungen des Genozids wurden im Wesentlichen von der weltweiten armenischen Diaspora und den sie unterstützenden Menschenrechtsorganisationen durchgesetzt. In Sowjetarmenien erstritt 1965 eine Massendemonstration der Bevölkerung unter dem Slogan „Mer Aschchar – unser Land!“, dass zwei Jahre darauf eine imposante Gedenkstätte für die Genozidopfer eingeweiht wurde. Bis 1953 wurden dagegen sowjetarmenische Intellektuelle, die öffentlich den Völkermord thematisierten, verfolgt.

Im postsowjetischen Armenien kehrten sich die Verhältnisse unter dem ersten Präsidenten Lewon Ter Petrosjan und dessen Anhänger und späterem Regierungschef Nikol Paschinjan in ihr Gegenteil. Erinnerungskultur und Geschichte galten nun als Störfaktoren aktueller Außenpolitik zu den Nachbarn Türkei und Aserbaidschan. Insbesondere Nikol Paschinjan scheint überzeugt, dass es den Armeniern besser ginge, wenn sie ihre dreitausendjährige Vergangenheit vergessen, insbesondere den Genozid und ihre daraus resultierenden Konflikte und ihr Misstrauen gegenüber Aserbaidschan und der Türkei. Die Erinnerung an den spätosmanischen Genozid stellt für Paschinjan eine Belastung der Beziehungen zu den Nachbarn Türkei und Aserbaidschan dar. Wer aber den Völkermord der Jungtürken und Kemalisten als Störfaktor internationaler Beziehungen ansieht, wird sich nicht für die Förderung von Gedenkkultur und Genozidforschung einsetzen. Paschinjans Verhalten ist eine Wiederaufnahme erinnerungsfeindlicher Positionen unter der Regierung des ersten armenischen Präsidenten, Lewon Ter-Petrosjan: Im Februar 1995 veranlasste der damalige Bildungsminister Aschot Blejan die Streichung des Genozids aus den Schullehrplänen, angeblich, um die Gemüter der Heranwachsenden nicht zu belasten. Hrant Bagratjan, der damalige Ministerpräsident, erklärte im März 1996 auf einer Pressekonferenz, dass die Türken 1915 möglicherweise Gründe für ihr Vorgehen gegen das armenische Volk gehabt hätten. Außenminister Papasjan sagte etwa zeitgleich in einem Interview, der Völkermord bilde ein ethisches Problem für die türkische Öffentlichkeit, dessen Bewältigung die Politik Armeniens nichts mehr angehe.

Paschinjan hat den höchsten und heiligsten Berg des Armenischen Hochlandes, den Ararat, als Symbol in armenischen Amtsstempeln entfernen lassen. Westarmenien darf höchstens noch als „historisches Armenien“ bezeichnet werden, und die Geschichte der armenisch-apostolischen Kirche wurde aus den Schullehrplänen entfernt. Als die armenische Kirche Paschinjan für den Verlust im Zweiten Karabachkrieg 2020 und vor allem für Paschinjans Anerkennung der aserbaidschanischen Ansprüche auf Arzach im Oktober 2022 heftig kritisierte, begann dieser seinen bis heute anhaltenden Kampf gegen die armenisch-apostolische Kirche und damit gegen die einzige weltweite Institution des armenischen Volkes. Über Jahrhunderte der Staatenlosigkeit, vom 14. bis zum 20. Jahrhundert, war es diese Kirche, die das armenische Volk zusammenhielt, ihm Identität verlieh und als Staatsersatz diente. Die Angriffe auf die Kirche treffen mithin eine für Armenier zentrale Institution.

Kommen wir abschließend zur Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung von Erinnerung und Gedenken. Wenn wir heute der Opfer von Staatsverbrechen gedenken, die zwar 111 Jahre zurückliegen, doch bis heute vom Nachfolger des Täterstaates geleugnet werden, dann tun wir dies nicht aus Revisionismus, sondern im Gegenteil: Unser Gedenken dient der Aufarbeitung von Geschichte und damit als unabdingbare Voraussetzung für Abschluss, Aussöhnung und Prävention künftiger Verbrechen. Es bildet eine Botschaft an künftige Täter: Das Gedächtnis der Menschheit ist nicht so kurz, wie ihr glaubt. Erinnern heißt verändern. Erinnern heißt handeln. Erinnern heißt kämpfen: gegen die Wiederholung und Legitimierung von rassistisch motivierten Verbrechen.

Erinnern und Gedenken – zehn Jahre nach der Bundestagsresolution von 2016

Liebe Freundinnen und Freunde,

leider kann ich heute nicht persönlich bei Ihnen sein. Um so mehr danke ich für die Einladung, meine Gedanken anlässlich des 110. Jahresgedenkens an den Genozid an den Armeniern mit Ihnen zu teilen. Armenierinnen und Armenier waren im Verlauf der letzten 111 Jahre wiederholt Völkermord und anderen Verbrechen gegen die Menschheit ausgesetzt, zuletzt 2023 in Arzach. Sie haben in diesem Zeitraum über neun Zehntel ihres Siedlungsgebiets verloren. Und das winzige Restgebiet im Südkaukasus ist weiterhin bedroht. Unter dem Begriff Westaserbaidschan firmierende Interessengruppen erheben immer wieder die Forderung auf Sjunik, die südlichste Provinz der Republik Armenien, die sie Sangesur nennen. Über zwei Drittel der schätzungsweise zehn Millionen Menschen, die sich als Armenier definieren, leben außerhalb ihrer Heimat, im Ergebnis von Verfolgung und Genoziderfahrungen.

Die Verbrechen, die die beiden spätosmanischen Regime der in Europa so genannten Jungtürken und ab 1919 der Kemalisten an den Christinnen und Christen des Osmanischen Reiches begingen, blieben strafrechtlich weitgehend ungesühnt, insbesondere die der Kemalisten, die in der Türkei und weit darüber hinaus bis heute als Modernisierer und Fortschrittsbringer gelten. Mustafa Kemal war es auch, der die Urteile osmanischer Militärgerichtshöfe aufhob, die 1919 eine Reihe hochrangiger Jungtürken zum Tode verurteilt hatten, in den meisten Fällen in deren Abwesenheit.

Als Ersatz für die strafrechtliche Aufarbeitung des Genozids an über drei Millionen Christen, darunter die Hälfte Armenier, begann ab 1965 ersatzweise die Verurteilung der Massaker und Todesmärsche als Genozid durch eine Reihe nationaler und internationaler legislativer Instanzen. Der erste Staat weltweit war 1965 Uruguay, der erste europäische Staat Zypern 1975. Heute sind es 32 Staaten, deren Legislative den Genozid an den Armeniern verurteilt bzw. „anerkannt“ hat. Das entspricht etwa einem Sechstel der weltweit anerkannten 195 Staaten. In Deutschland kam es zu gleich zwei Bundestagsresolutionen, die sich mit dem osmanischen Genozid befassten: 2005 sowie 2016. Die Resolution von 2005 wagte es noch nicht, die als Massaker und Deportationen paraphrasierten Verbrechen als Genozid zu bewerten und legte stattdessen großes Gewicht auf die deutsche Mitverantwortung, in der vergeblichen Hoffnung, dieses Beispiel würde auch die Türkei dazu bewegen, sich ihrer Vergangenheit selbstkritisch zu stellen. Erst nach zahlreichen Protesten aus den Reihen von Genozidwissenschaftlern sowie den Nachfahren der Betroffenen erfolgte 2016 eine zweite Resolution, die es 101 Jahre post factum wagte, die Todesmärsche und Massaker völkerrechtlich als Genozid einzustufen. Dies war ein sehr wesentlicher Schritt, um jahrelange Auseinandersetzungen mit Anhängern der staatlichen türkischen Leugnungspolitik zu beenden und die Verletzungen zu mindern, die Nachfahren der Genozidopfer durch diese Leugnung erleiden. Die Tatsache eines genozidalen Staatsverbrechens kann niemals davon abhängen, ob der Nachfolgestaat des verbrecherischen Regimes diese Verbrechen verurteilt oder nicht.

Die Resolution von 2016 beauftragte die Bundesregierung, das Thema des osmanischen Genozids in die Schulcurricula aufzunehmen und wissenschaftlich zu erforschen. Doch auch zehn Jahre danach müssen wir feststellen, dass dieser Beschluss nicht umfassend durchgeführt wurde. Nur etwa ein Drittel der 16 Bundesländer sieht in den Lehrplänen die Unterrichtung des osmanischen Genozids optional vor. Das aber reicht nicht aus. Die Unterrichtung müsste obligatorisch erfolgen, idealerweise zusammen mit dem Beispiel der Schoah sowie der deutschen kolonialen Genozide in Südwest- und Ostafrika. Die Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung wendet sich in diesen Tagen mit einem Appell an die Bildungsministerkonferenz, um hier nachzubessern.

Die legislativen Anerkennungen des Genozids wurden im Wesentlichen von der weltweiten armenischen Diaspora und den sie unterstützenden Menschenrechtsorganisationen durchgesetzt. In Sowjetarmenien erstritt 1965 eine Massendemonstration der Bevölkerung unter dem Slogan „Mer Aschchar – unser Land!“, dass zwei Jahre darauf eine imposante Gedenkstätte für die Genozidopfer eingeweiht wurde. Bis 1953 wurden dagegen sowjetarmenische Intellektuelle, die öffentlich den Völkermord thematisierten, verfolgt.

Im postsowjetischen Armenien kehrten sich die Verhältnisse unter dem ersten Präsidenten Lewon Ter Petrosjan und dessen Anhänger und späterem Regierungschef Nikol Paschinjan in ihr Gegenteil. Erinnerungskultur und Geschichte galten nun als Störfaktoren aktueller Außenpolitik zu den Nachbarn Türkei und Aserbaidschan. Insbesondere Nikol Paschinjan scheint überzeugt, dass es den Armeniern besser ginge, wenn sie ihre dreitausendjährige Vergangenheit vergessen, insbesondere den Genozid und ihre daraus resultierenden Konflikte und ihr Misstrauen gegenüber Aserbaidschan und der Türkei. Die Erinnerung an den spätosmanischen Genozid stellt für Paschinjan eine Belastung der Beziehungen zu den Nachbarn Türkei und Aserbaidschan dar. Wer aber den Völkermord der Jungtürken und Kemalisten als Störfaktor internationaler Beziehungen ansieht, wird sich nicht für die Förderung von Gedenkkultur und Genozidforschung einsetzen. Paschinjans Verhalten ist eine Wiederaufnahme erinnerungsfeindlicher Positionen unter der Regierung des ersten armenischen Präsidenten, Lewon Ter-Petrosjan: Im Februar 1995 veranlasste der damalige Bildungsminister Aschot Blejan die Streichung des Genozids aus den Schullehrplänen, angeblich, um die Gemüter der Heranwachsenden nicht zu belasten. Hrant Bagratjan, der damalige Ministerpräsident, erklärte im März 1996 auf einer Pressekonferenz, dass die Türken 1915 möglicherweise Gründe für ihr Vorgehen gegen das armenische Volk gehabt hätten. Außenminister Papasjan sagte etwa zeitgleich in einem Interview, der Völkermord bilde ein ethisches Problem für die türkische Öffentlichkeit, dessen Bewältigung die Politik Armeniens nichts mehr angehe.

Paschinjan hat den höchsten und heiligsten Berg des Armenischen Hochlandes, den Ararat, als Symbol in armenischen Amtsstempeln entfernen lassen. Westarmenien darf höchstens noch als „historisches Armenien“ bezeichnet werden, und die Geschichte der armenisch-apostolischen Kirche wurde aus den Schullehrplänen entfernt. Als die armenische Kirche Paschinjan für den Verlust im Zweiten Karabachkrieg 2020 und vor allem für Paschinjans Anerkennung der aserbaidschanischen Ansprüche auf Arzach im Oktober 2022 heftig kritisierte, begann dieser seinen bis heute anhaltenden Kampf gegen die armenisch-apostolische Kirche und damit gegen die einzige weltweite Institution des armenischen Volkes. Über Jahrhunderte der Staatenlosigkeit, vom 14. bis zum 20. Jahrhundert, war es diese Kirche, die das armenische Volk zusammenhielt, ihm Identität verlieh und als Staatsersatz diente. Die Angriffe auf die Kirche treffen mithin eine für Armenier zentrale Institution.

Kommen wir abschließend zur Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung von Erinnerung und Gedenken. Wenn wir heute der Opfer von Staatsverbrechen gedenken, die zwar 111 Jahre zurückliegen, doch bis heute vom Nachfolger des Täterstaates geleugnet werden, dann tun wir dies nicht aus Revisionismus, sondern im Gegenteil: Unser Gedenken dient der Aufarbeitung von Geschichte und damit als unabdingbare Voraussetzung für Abschluss, Aussöhnung und Prävention künftiger Verbrechen. Es bildet eine Botschaft an künftige Täter: Das Gedächtnis der Menschheit ist nicht so kurz, wie ihr glaubt. Erinnern heißt verändern. Erinnern heißt handeln. Erinnern heißt kämpfen: gegen die Wiederholung und Legitimierung von rassistisch motivierten Verbrechen.