Im Anschluss an eine Matinee „Völkermorde erinnern, Kriege verhindern“ am 15. April 2018 in Köln haben die Initiative „Völkermord erinnern“ und Besucherinnen und Besucher ein Mahnmal enthüllt. Es erinnert nicht nur an den Genozid an den Armeniern in den Jahren 1915-1918, sondern auch an die deutsche Beteiligung daran und fordert grundsätzlich dazu auf, Rassismus und Nationalismus als Ursachen von Völkermorden zu ächten.
Das Mahnmal ist an der linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke errichtet worden, gegenüber dem Reiterstandbild von Kaiser Wilhelm II., Verantwortlicher für den Völkermord an den OvaHerero und Nama 1904 und Unterstützer des Genozids an den Armeniern.
Das Genozid-Mahnmal wurde von der Stadt Köln am 19. April 2018 abgerissen. Es habe an einer Genehmigung gefehlt. Die Stadt hat in ihrem Schriftsatz gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln, das wir angerufen hatten, außerdem argumentiert, das Mahnmal müsse noch vor dem 24. April, dem internationalen Gedenktag an den Genozid, beseitigt werden, weil sonst die Gefahr bestehe, dass sich „zahlreiche Gegendemonstranten einfinden“ und „die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs an dieser Stelle zeitnah stark beeinträchtigt“ sei. „Angesichts der Vielzahl türkischer Mitbürger in Köln“ sei auch schon 2017, bei der Erlaubnis für den Kreuzstein der armenischen Gemeinde „auf eine Aufstellung im öffentlichen Straßenland aufgrund des hohen Konfliktpotentials bewusst verzichtet worden“. Das Verwaltungsgericht Köln hat die sofortige Entfernung des Genozidmahnmals an der Hohenzollernbrücke nicht beanstandet.
In unserer Antwort beim Verwaltungsgericht hielten wir fest, dass wir diese Argumentation für ein erinnerungspolitisches Armutszeugnis und ein Ausweichen vor Genozidleugnern halten. Sie widerspricht diametral der Aufforderung des Bundestags, der in seiner Resolution vom 2. Juni 2016 die Zivilgesellschaft auffordert, das Gedenken an den armenischen Genozid zu thematisieren.
Zahlreiche Organisationen und Prominente haben sich mittlerweile als PatInnen und UnterstützerInnen für das Mahnmal und für seine Wiedererrichtung ausgesprochen.
Wir richten unsere Anstrengungen weiterhin darauf, möglichst viele zivilgesellschaftliche Kräfte in dem Bemühen zu vereinen, die Stadt Köln solle das Genozid-Mahnmal wieder aufstellen.
Das Mahnmal muss an seinen Platz zurück!
L’initiative « Rappeler le Génocide » ainsi que les visiteurs ont inauguré le 15 avril 2018 à Cologne un monument à la suite d’une matinée sur le thème « Rappeler le génocide, Empêcher les guerres ». Il rappelle non seulement le génocide commis dans les années 1915 – 1918 aux Arméniens mais également la participation allemande et exige de proscrire le racisme et le nationalisme comme la cause des génocides.
Le monument a été érigé sur le bord gauche du pont sur le Rhin, le« Hohenzollernbrücke » en face de la statue du Kaiser Wilhelm II, responsable du génocide des OvaroHerero et Nama en 1904 et soutien du génocide des Arméniens.
Le Monument a été enlevé par la ville de Cologne le 19 avril 2018, pour manque d’autorisation préalable. La ville de Cologne a également argumenté, dans le cadre d’une procédure devant le tribunal administratif de Cologne entamée par nous, que le monument devrait être enlevé avant le 24 avril 2018, jour de la commémoration internationale du génocide aux Arméniens, afin d’éviter « le rassemblement de nombreux contre-manifestants » présentant un fort risque pour « la sécurité et la facilité du trafic à cet endroit ». Au vu de la présence de nombreux citoyens turcs à Cologne, la ville aurait déjà en 2017, lors de la mise en place du « Kreuzstein » de la communauté arménienne, refusé expressément une permission de la mise en place dans le domaine public à cause du potentiel de conflit élevé.
Le tribunal administratif de Cologne n’a pas contesté l’enlèvement immédiat du monument du génocide près de la «Hohenzollernbrücke».
Dans notre réponse au tribunal administratif nous avons souligné que nous jugeons cette argumentation comme insulte à une politique de mémorisation et un recul devant ceux qui nient le génocide. Elle contredit diamétralement la demande du Bundestag qui dans sa résolution du 2 juin 2016 demande à la société civile de thématiser la mémoire du génocide aux Arméniens.
Un grand nombre d’organisations et de personnes importantes de la vie culturelle et intellectuelle se sont déclarées parrain ou soutien pour le monument et sa réinstallation.
Nos efforts continuent afin qu’un grand nombre de personnes de la vie civile se réunisse pour exiger de la ville de Cologne la réinstallation du monument du génocide.
LE MONUMENT DOIT RETOURNER A SA PLACE!
Um unsere Aktivitäten fortlaufend finanzieren zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Diese sind für Sie steuerabzugsfähig. Wir freuen uns über jede Unterstützung!
Tag des Gedenkens an den Völkermord an den Armeniern
Tag des Gedenkens an den Völkermord an den Armeniern
Dienstag, 24. April 2018 um 18:00 Uhr
Tag des Gedenkens an den Völkermord an den Armeniern (Armenian Genocide Remembrance Day).
Kundgebung und öffentliches Gedenken am Ort des von der Stadt Köln abgeräumten Mahnmals (Hohenzollernbrücke, linksrheinische Seite).

Primas der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland: Schreiben an OB Reker zum Erhalt des Armenier-Mahnmals
Primas der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland: Schreiben an OB Reker
Der Primas der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland, Archimandrit Serovpé Isakhanyan, – geistliches Oberhaupt der Armenier in Deutschland – wandte sich mit einem Unterstützungsbrief für das abgerissene Mahnmal zum Genozid an den Armeniern an Kölns Oberbürgermeisterin, Frau Henriette Reker:
„Sehr geehrte Frau Reker,
gerne und mit Dank erinnern wir uns an die Errichtung und liturgische Weihe des armenischen Kreuzsteins zum Gedenken an die Opfer des Völkermordes an den Armeniern im November vergangenen Jahres auf dem armenischen Sektor des Friedhofs Lehmbacher Weg in Brück, die uns mit der Unterstützung der Stadt Köln ermöglicht wurde.
Durch die Medien haben wir erfahren, dass auf eine Privatinitiative der Gruppe „Völkermord erinnern“ am vergangenen Sonntag ein Mahnmal zum Gedenken an den Völkermord an den Armeniern, am Heinrich-Böll-Platz, nähe Hohenzollernbrücke, aufgestellt und enthüllt wurde. Von der Aktion war auch unsere Kirche vorab nicht informiert.
Diese Initiative, auch wenn sie mit der Stadt Köln nicht vereinbart war und ohne Absprache mit uns erfolgte, zeigt jedoch, dass die Verarbeitung des Völkermordes an den Armeniern nicht nur für die armenische Gemeinschaft ein noch hochaktuelles Thema ist, sondern darüber hinaus auch für die breite Öffentlichkeit. Davon zeugt die Beteiligung zahlreicher prominenter Persönlichkeiten aus der Öffentlichkeit an der Initiative und auch das breite Interesse der Medien und Gesellschaft.
Ein großer Teil der hiesigen armenischen Gemeinschaft in Deutschland besteht aus den Nachkommen der Opfer aus der Türkei, wo die historische Faktizität des Völkermordes nach wie vor vehement verleugnet wird. Durch die Errichtung von Gedenkorten möchten die Armenier Orte der Erinnerung schaffen, die ihnen am Ort des Geschehens verwehrt wird. Auch dieses Mahnmal zeugt von der Sehnsucht nach der gerechten Aufarbeitung des „Medz Yeghern“, der großen Katastrophe, die unserem Volk vor 103 Jahren widerfahren ist. Mahnmale und Gedenkorte für Menschheitsverbrechen dienen dazu, die Menschen stets daran zu erinnern, was geschehen ist und nicht mehr geschehen darf. Es darf hier erinnert werden, dass auch der Bunclestag 2016 in seinem Beschluss zum Völkermord an den Armeniern die Zivilgesellschaft ermutigt, die Erinnerung durch lnitiativen wachzuhalten.
Daher finde ich es sehr wünschens- und begrüßenswert, wenn die Politik eine Möglichkeit fände, das Mahnmal „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ am jetzigen Ort zu belassen. So kann und wird auch die Würde der Opfer gewahrt und den Nachfahren ein weiterer Ort des
Erinnerns gegeben werden.
In der Hoffnung, dass Sie sich, liebe Frau Reker, in dieser Angelegenheit unterstützend einbringen werden, verbleibe ich mit besten Wünschen und Grüßen“
Archimandrit Serovpé Isakhanyan
Primas der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland
Istanbul 24.4. – Gedenken an den Genozid an den Armeniern
Istanbul 24.4. – Gedenken an den Genozid an den Armeniern
+++ UPDATE vom 23.04.2018: Die Gedenkveranstaltung wurde nun doch genehmigt. Unten finden Sie das Programm +++
In Istanbul waren in diesem Jahr drei Veranstaltungen geplant: Am Morgen in Sultanahmet und um 15 Uhr eine für den jungen Armenier Sevag Balıkçı, der 2011 genau am 24. April, dem internationalen Gedenktag zum Völkermord an den Armeniern, beim Militär Opfer eines rassistischen Anschlags wurde. Um 19:15 Uhr hatte der bekannte Menschenrechtsverein DurDe (www. durde.org) seine seit einigen Jahren angemeldete große Veranstaltung am Tünel in Beyoglu, mit internationalen Gästen, wie gehabt geplant, die jedoch zum ersten Mal in diesem Jahr nicht genehmigt wurde.
Dazu Levent Sensever, Sprecher von Durde, der sich seit Jahren u.a. für die Anerkennung des Genozids an den Armeniern einsetzt, an die Kölner Initiative »Völkermord erinnern«:
***
Dear Friends,
Congratulations for your efforts to keep alive the remembrance of the Armenian Genocide victims. I find it very meaningful.
Meanwhile, I have some bad news from Istanbul in terms of commemorative events. Our application for the commemoration this year
has been rejected by the Governor’s office of Istanbul. There was no explanation about the reason.
We have been commemorating the victims since 2010 in public spaces, and it’s the first time that we’ve been rejected. However, we regret this decision, but haven’t given up yet. We continue to reach out to higher authorities to obtain permission. This has effect on the
commemoration planned by the DurDe Platform at 19.15H on the 24th of April for now.
We have a panel-discussion on the issue today, late afternoon, and we go forward with this. We are also going to receive an international
delegation from Europe, consisting of anti-racist activists and Diaspora Armenian representatives. They will visit civil society organizations, activists and intellectuals, as well as local Armenian representatives in Istanbul.
I’ll be happy to keep in touch with you and exchange information about developments.
Best wishes

Presseerklärung: Abriss des Genozid-Mahnmals
Abriss des Genozid-Mahnmals
Kaiser Wilhelm II, der den Völkermord an den Armeniern 1915 bis 1918 mit zu verantworten hat, steht seit 1911, also seit 107 Jahren, unbeschadet als steinerner Reiter an diesem Ort. Symbol deutsch-türkischer Verbundenheit im Schlechten.
Am selben Ort, nur wenige Meter entfernt, wurde am 15. April 2018 ein Mahnmal errichtet, das an den Genozid an den Armeniern erinnert. Es wurde von Menschen aus aller Welt enthüllt, unter ihnen Namibier, Armenier, Türken, Deutsche. Ein Symbol internationaler Verbundenheit im Guten.
Das Genozid-Mahnmal wurde von der Stadt Köln am 19. April 2018 abgerissen.
Als habe es keine Bundestagsresolution gegeben, die den armenischen Genozid verurteilt und auch die Mitverantwortung des deutschen Kaiserreichs benennt.
Als hätten sich nicht zahlreiche Prominente und Institutionen für den Verbleib des Mahnmals ausgesprochen. Unter ihnen der Primas der Armenischen Kirche in Deutschland, der Zentralrat der Armenier in Deutschland, der Elde-Haus-Verein Köln, die Evangelische Kirche in Köln, Günter Wallraff, Gunter Demnig, Prof. Dr. Micha Brumlik und viele andere.
Mit dem Abriss unterwirft sich die Stadt Köln den Genozidleugnern. Er ist eine erinnerungspolitische Katastrophe. Er kränkt die Opfer und die Nachfahren des Genozids zutiefst.
Zwei Argumente hat die Stadt angeführt und das von uns angerufene Verwaltungsgericht Köln hat sie sich zu eigen gemacht:
- „Aufgrund des hohen Konfliktpotentials“ sei eine Erinnerung an den Genozid im öffentlichen Raum generell zu vermeiden. Sollte das Mahnmal am 24. April noch stehen, bestehe die Gefahr, dass sich „zahlreiche Gegendemonstranten einfinden“.
- Dem „Interesse einer Gedenkstätte“ stünde „das öffentliche Interesse an einer möglichst ungehinderten Abwicklung des Verkehrs gegenüber“.
Wir halten diese Argumentation für skandalös und werden uns dieser Haltung nicht beugen. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung werden geprüft.
Die Stadt Köln hat das Mahnmal nun in ihrer Obhut. So soll es bleiben, bis die Entscheidung für einen angemessenen Standort im öffentlichen Raum getroffen wurde.
Wir danken der Evangelische Kirche Köln für das Angebot, das Mahnmal auf dem Grundstück der Melanchthon-Akademie unterzustellen. Aber wir denken, dass ein solches Asyl nicht die gebotene Folge des Abrisses ist. Wir wollen die Stadt nicht aus ihrer Pflicht entlassen, sich für diese Tat zu rechtfertigen und ihren Fehler zu korrigieren.
Wir laden zur Pressekonferenz am 23. April, um 12.00 Uhr vor dem Mahnmal bzw. der Leerstelle, die es hinterlassen hat, ein.
Initiative »Völkermord erinnern«
Köln, den 19. April 2018
Abriss des Genozid-Mahnmals
Kaiser Wilhelm II, der den Völkermord an den Armeniern 1915 bis 1918 mit zu verantworten hat, steht seit 1911, also seit 107 Jahren, unbeschadet als steinerner Reiter an diesem Ort. Symbol deutsch-türkischer Verbundenheit im Schlechten.
Am selben Ort, nur wenige Meter entfernt, wurde am 15. April 2018 ein Mahnmal errichtet, das an den Genozid an den Armeniern erinnert. Es wurde von Menschen aus aller Welt enthüllt, unter ihnen Namibier, Armenier, Türken, Deutsche. Ein Symbol internationaler Verbundenheit im Guten.
Das Genozid-Mahnmal wurde von der Stadt Köln am 19. April 2018 abgerissen.
Als habe es keine Bundestagsresolution gegeben, die den armenischen Genozid verurteilt und auch die Mitverantwortung des deutschen Kaiserreichs benennt.
Als hätten sich nicht zahlreiche Prominente und Institutionen für den Verbleib des Mahnmals ausgesprochen. Unter ihnen der Primas der Armenischen Kirche in Deutschland, der Zentralrat der Armenier in Deutschland, der Elde-Haus-Verein Köln, die Evangelische Kirche in Köln, Günter Wallraff, Gunter Demnig, Prof. Dr. Micha Brumlik und viele andere.
Mit dem Abriss unterwirft sich die Stadt Köln den Genozidleugnern. Er ist eine erinnerungspolitische Katastrophe. Er kränkt die Opfer und die Nachfahren des Genozids zutiefst.
Zwei Argumente hat die Stadt angeführt und das von uns angerufene Verwaltungsgericht Köln hat sie sich zu eigen gemacht:
- „Aufgrund des hohen Konfliktpotentials“ sei eine Erinnerung an den Genozid im öffentlichen Raum generell zu vermeiden. Sollte das Mahnmal am 24. April noch stehen, bestehe die Gefahr, dass sich „zahlreiche Gegendemonstranten einfinden“.
- Dem „Interesse einer Gedenkstätte“ stünde „das öffentliche Interesse an einer möglichst ungehinderten Abwicklung des Verkehrs gegenüber“.
Wir halten diese Argumentation für skandalös und werden uns dieser Haltung nicht beugen. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung werden geprüft.
Die Stadt Köln hat das Mahnmal nun in ihrer Obhut. So soll es bleiben, bis die Entscheidung für einen angemessenen Standort im öffentlichen Raum getroffen wurde.
Wir danken der Evangelische Kirche Köln für das Angebot, das Mahnmal auf dem Grundstück der Melanchthon-Akademie unterzustellen. Aber wir denken, dass ein solches Asyl nicht die gebotene Folge des Abrisses ist. Wir wollen die Stadt nicht aus ihrer Pflicht entlassen, sich für diese Tat zu rechtfertigen und ihren Fehler zu korrigieren.
Wir laden zur Pressekonferenz am 23. April, um 12.00 Uhr vor dem Mahnmal bzw. der Leerstelle, die es hinterlassen hat, ein.
Initiative »Völkermord erinnern«
Köln, den 19. April 2018
Beschluss des Verwaltungsgerichts
Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Entfernung des Armenier-Mahnmals in Köln
Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Entfernung des Armenier-Mahnmals in Köln
Architekt Peter Busmann begrüßt Mahnmal zum Genozid an den Armeniern an Hohenzollernbrücke
Peter Busmann, Kölner Architekt und Mit-Rechteinhaber der Installation Ma’alot, begrüßt Armenier-Mahnmal an der Hohenzollernbrücke
„Ich kann nicht im Namen aller Urheber sprechen, die den Raum zwischen Dom und Hohenzollernbrücke gestaltet haben, aber ganz persönlich finde ich es gut, dass an der genau richtigen Stelle, neben dem Reiterdenkmal von Kaiser Wilhelm, der den Völkermord an den Armeniern geduldet hat, die Erinnerung wach gehalten wird.“
Prof. Peter Busmann
Dipl.-Ing. freier Architekt dwb
Antwort der Initiative »Völkermord erinnern« auf die VG-Stellungnahme der Stadt Köln
Antwort der Initiative »Völkermord erinnern« auf die VG-Stellungnahme der Stadt Köln
Aktenzeichen: 18 L 906/18 (Stadt Köln, nachfolgend „Antragsgegnerin“ genannt; Initiative »Völkermord erinnern» nachfolgend „Antragsstellerin“ genannt)
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
-18 L 906/18-
gegen
Stadt Köln
wird auf die Erwiderung der Antragsgegnerin vom 18.04.2019 wie folgt Stellung genommen:
Vorab ist hier zu erwähnen, dass der Antragsgegnerin mit gerichtlichen Schriftsatz vom 17.04.2018 eine Frist zur Stellungnahme bis heute 14:00 Uhr eingeräumt worden; hingegen dem Antragssteller mit Schreiben vom 18.04.2018 eine Frist zur Stellungnahme bis heute um 11:00 Uhr. Diese Stellungnahmefrist ist nicht einmal halb so lang wie die, die der Antragsgegnerin eingeräumt wurde. Die Antragsgegnerin hat ca. 36 Stunden Zeit gehabt, auf den hiesigen Antrag Stellung zu nehmen. Dem Antragssteller ist deutlich weniger als 24 Stunden Zeit gegeben worden. Eine Gleichbehandlung wäre hier angebracht gewesen.
Zunächst ist klarzustellen, dass die Antragsgegnerin hier wohl davon ausgeht, ohne bestehende Ordnungsverfügung, handeln zu können.
Die Antragsgegnerin hat nicht nur aus der Presse am 16.04.2018 von der Errichtung des Mahnmals Kenntnis erlangt, sondern auch durch die am 15.04.2018 in die Haus-post der Antragsgegnerin gelangte Schenkungsurkunde.
Glaubhaftmachung: Offener Brief der „Initiative Völkermord erinnern“ v. 15.04.2018
Unstreitig steht das Mahnmal nicht auf dem Terrain des Ma‘alot – Kunstwerkes. Das Kunstwerk ist nicht beeinträchtigt. So wie die Antragsgegnerin auch selbst in ihrem Schriftsatz einräumt. Das Mahnmal hat keinerlei Auswirkungen auf das genannte Kunstwerk. Vielmehr befindet es sich in unmittelbarer Nähe zum Reiterdenkmal.
Eine Beschädigung des Grund und Bodens der Antragsgegnerin hat nicht stattgefunden und ist auch nicht glaubhaft gemacht. Im Bereich des Mahnmals befinden sich seit Jahren ca. 10 Stahlrohre, Durchmesser 20 mm, die über 100 mm in den Boden eingelassen sind. Diese Rohre ragen wenige Millimeter aus dem Steinniveau hervor. Vier dieser Rohe sind benutzt worden, um das Mahnmal mit Stahldübeln in diesen Rohren zu verankern. Weitere Befestigungen sind nicht vorgenommen worden. Grund und Boden der Antragsgegnerin ist in keiner Weise beschädigt worden.
Auch eine Entfernung des Mahnmals kann unter Beteiligung des Antragsstellers ohne jede Beschädigung von Boden und Mahnmal erfolgen.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers
Eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung, die von dem Mahnmal ausgeht und die eine unverzügliche Entfernung rechtfertigen würde, ist weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht worden.
Weder gibt die Form des Mahnmals noch die Inschrift in deutscher, armenischer, türkischer und englischen Sprache Anlass zu irgendeiner Beanstandung.
Auf der dreiseitigen stählernen Pyramide von 1,50 Metern Höhe, auf deren gekappter Spitze ein seitlich geschlitzter Granatapfel aus Bronze ruht – ein Symbol für den Genozid an den Armeniern – ist in armenischer, deutscher, türkischer und englischer Sprache, folgende Inschrift zu lesen:
„DIESER SCHMERZ BETRIFFT UNS ALLE
Während des 1. Weltkrieges – zwischen 1915 und 1918 – wurden in der
heutigen Türkei über eine Million armenische Frauen, Männer und Kinder
aus ihren Häusern vertrieben, deportiert und ermordet.
Das Osmanische Reich und die beteiligten deutschen Offiziere unter Führung
Kaiser Wilhelm II. tragen die Verantwortung für diesen Völkermord
an der armenischen Bevölkerung.
Nur eine entschiedene Ächtung der Entwürdigung von Minderheiten und die
Einsicht, dass es weder religiöse, nationale noch ethnische Überlegenheit
zwischen den Menschen gibt, kann solche Verbrechen verhindern.“
Es gab auch in vorangegangenen Jahren in Köln Gedenkveranstaltungen zum Genozid am armenischen Volk. Wie die Antragsgegnerin zurecht andeutet, fanden diese jeweils am 24. April statt, verliefen aber stets friedlich und störungsfrei. Bei diesen Gedenkveranstaltungen, welche am hiesigen Domvorplatz stattfanden, nahmen übrigens auch türkischstämmige Mitbürger teil.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers
Die Antragsgegnerin stellt in den Raum, dass türkischstämmige Mitbürger auf das Thema sensibel reagierten, es berge daher hohes Konfliktpotenzial. Dies ist weder näher dargelegt noch belegt. Bei der Verabschiedung der Armenien- Resolution des Deutschen Bundestages im Juni 2016 kam es allenfalls zu marginalen Protesten von Seiten türkischstämmiger, nationalistisch orientierter Mitbürger. Bei diesen Gegnern handelte es sich übrigens um Leugner des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich im Jahre 1915/16. Dies hat der Deutsche Bundestag mit seiner Resolution als historisches Faktum anerkannt und die Mitverantwortung des damaligen Deutschen Reiches bekräftigt.
Die Argumentation der Antragsgegnerin läuft im Prinzip darauf hinaus, dass Leugner eines Völkermordes (im Falle der Shoah/ des Holocaustes übrigens strafbar) über Art und Ausmaß des Gedenkens hieran, Einfluss nehmen können.
Ferner sollte hier nicht ungeachtet bleiben, dass der Deutsche Bundestag sich in dieser Frage nicht wertneutral verhalten will. Dies wird durch folgenden Passus aus der oben genannten Resolution verdeutlicht:
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf im Rahmen finanzieller Möglichkeiten auch weiterhin innerhalb Deutschlands Initiativen und Projekte in Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kultur zu fördern, die eine Auseinandersetzung mit den Geschehnissen von 1915/1916 zum Thema haben“.
Die Befürchtungen der Antragsgegnerin sind nicht begründet. Sie entbehren jedweder Grundlage. Dass an der Stelle des Mahnmals Versammlungen und Gegenversammlungen stattfinden können, ist theoretisch natürlich möglich. Solche Versammlungen können und werden üblicherweise durch die jeweilige Versammlungsbehörde dergestalt gesteuert, dass es zu möglichst geringen Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs kommt.
Im Ergebnis ist daher unter keinen Umständen zu erwarten, dass eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch das Mahnmal droht.
Die Antragsgegnerin argumentiert, dass Stolpersteine mit dem hier in Rede stehenden Mahnmal nicht vergleichbar seien, weil sie durch ihre Art der Anbringung und Verlegung eine öffentlich begehbare Freifläche nicht eingeschränkten. Hoffentlich meint die Antragsgegnerin damit nicht, dass die Stolpersteine gerade zum Begehen und Betreten sind. Jedenfalls können der Antragsgegnerin folgende Beispiele in Erinnerung gerufen werden, so das Betonauto („Ruhender Verkehr“) von Wolf Vostell am Hohenzollernring, die stählernen Reiher am Rheinufer sowie das Edelweißpiraten Denkmal in Köln-Ehrenfeld. In diesem Fall ist jeweils eine nachträgliche Genehmigung durch die Antragsgegnerin erteilt worden. Daher ist auch die Argumentation, Berufungsfälle müssten vermieden werden, hier nur bedingt als ermessensleitende Erwägung heranzuziehen.
Glaubhaftmachung: Einholung Stellungnahme der Antragsgegnerin
Zudem stellt das Mahnmal keine Einschränkung des Gemeingebrauchs dar, insbesondere ist der örtliche Verkehrsfluss oder gar die Verkehrssicherheit in keiner Weise beeinträchtigt. Der Ort des Mahnmals ist bewusst so gewählt worden, dass es den üblichen, teilweise sehr regen, Fußgängerverkehr vor Ort nicht beeinträchtigt.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers / Anliegende Fotoaufnahme des Mahnmals
Das Mahnmal genießt bereits jetzt öffentlichen Zuspruch und leistet einen bedeutsamen Beitrag zu historisch wie gesellschaftspolitisch Fragen zum Völkermord an den Armeniern. Exemplarisch verweise ich neben der oben zitierten Bundestags-Resolution im Allgemeinen, auf die Pressemitteilung des Zentralrates der Armenier sowie den offenen Brief von Rolf Domning (Stadtsuperintendent der Evangelischen Kirche in Köln).
Auch dies hat die Antragsgegnerin, obgleich sie dem Antragsteller Meinungsfreiheit zubilligt, in ihrer erst nachträglich dargelegten Ermessenserwägungen unberücksichtigt gelassen. Es handelt sich nicht um irgendein Mahnmal, dass es zu verhindern gilt, um Berufungs- oder Präzedenzfälle zu verhindern. Das Mahnmal erfüllt nicht nur die Funktion des Gedenkens an ein historisch herausragendes Ereignis der kollektiven Verfolgung von Menschen, es behandelt auch geschichts- und tagespolitisch relevante Fragen.
Glaubhaftmachung: Pressemitteilung Evangelischer Kirchenverband Köln v. 18.04.2018 / Pressemitteilung Zentralrat der Armenier in Deutschland v. 19.04.2018
Wegen der Bedeutung der Sache wird hier auch eine Kammerentscheidung befürwortet.
Überdies wird hier beantragt,
die Beteiligten mündlich anzuhören.
Dies soll auch dazu dienen, die zum Teil sich widersprechenden Angaben der Antragsgegnerin, namentlich bezüglich der vermeintlichen Beeinträchtigung des Kunstwerkes Ma´alot, klarzustellen.
Schließlich spricht hier gegen die Anordnung des Sofortvollzuges, dass die Antragsgegnerin selbst offenbar davon ausgeht, dass es sich bei der Überreichung der Schenkungsurkunde an die Oberbürgermeisterin, um einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung handele. Es wäre daher ohne Weiteres möglich gewesen eine schriftliche Ordnungsverfügung zu erlassen, zumal der Antragssteller diese Urkunde unterzeichnet hat.
Resit
Rechtsanwalt

Antwort der Initiative »Völkermord erinnern« auf die VG-Stellungnahme der Stadt Köln
Aktenzeichen: 18 L 906/18 (Stadt Köln, nachfolgend „Antragsgegnerin“ genannt; Initiative »Völkermord erinnern» nachfolgend „Antragsstellerin“ genannt)
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
-18 L 906/18-
gegen
Stadt Köln
wird auf die Erwiderung der Antragsgegnerin vom 18.04.2019 wie folgt Stellung genommen:
Vorab ist hier zu erwähnen, dass der Antragsgegnerin mit gerichtlichen Schriftsatz vom 17.04.2018 eine Frist zur Stellungnahme bis heute 14:00 Uhr eingeräumt worden; hingegen dem Antragssteller mit Schreiben vom 18.04.2018 eine Frist zur Stellungnahme bis heute um 11:00 Uhr. Diese Stellungnahmefrist ist nicht einmal halb so lang wie die, die der Antragsgegnerin eingeräumt wurde. Die Antragsgegnerin hat ca. 36 Stunden Zeit gehabt, auf den hiesigen Antrag Stellung zu nehmen. Dem Antragssteller ist deutlich weniger als 24 Stunden Zeit gegeben worden. Eine Gleichbehandlung wäre hier angebracht gewesen.
Zunächst ist klarzustellen, dass die Antragsgegnerin hier wohl davon ausgeht, ohne bestehende Ordnungsverfügung, handeln zu können.
Die Antragsgegnerin hat nicht nur aus der Presse am 16.04.2018 von der Errichtung des Mahnmals Kenntnis erlangt, sondern auch durch die am 15.04.2018 in die Haus-post der Antragsgegnerin gelangte Schenkungsurkunde.
Glaubhaftmachung: Offener Brief der „Initiative Völkermord erinnern“ v. 15.04.2018
Unstreitig steht das Mahnmal nicht auf dem Terrain des Ma‘alot – Kunstwerkes. Das Kunstwerk ist nicht beeinträchtigt. So wie die Antragsgegnerin auch selbst in ihrem Schriftsatz einräumt. Das Mahnmal hat keinerlei Auswirkungen auf das genannte Kunstwerk. Vielmehr befindet es sich in unmittelbarer Nähe zum Reiterdenkmal.
Eine Beschädigung des Grund und Bodens der Antragsgegnerin hat nicht stattge-funden und ist auch nicht glaubhaft gemacht. Im Bereich des Mahnmals befinden sich seit Jahren ca. 10 Stahlrohre, Durchmesser 20 mm, die über 100 mm in den Boden eingelassen sind. Diese Rohre ragen wenige Millimeter aus dem Steinniveau hervor. Vier dieser Rohe sind benutzt worden, um das Mahnmal mit Stahldübeln in diesen Rohren zu verankern. Weitere Befestigungen sind nicht vorgenommen worden. Grund und Boden der Antragsgegnerin ist in keiner Weise beschädigt worden.
Auch eine Entfernung des Mahnmals kann unter Beteiligung des Antragsstellers ohne jede Beschädigung von Boden und Mahnmal erfolgen.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers
Eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung, die von dem Mahnmal ausgeht und die eine unverzügliche Entfernung rechtfertigen würde, ist weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht worden.
Weder gibt die Form des Mahnmals noch die Inschrift in deutscher, armenischer, türkischer und englischen Sprache Anlass zu irgendeiner Beanstandung.
Auf der dreiseitigen stählernen Pyramide von 1,50 Metern Höhe, auf deren gekappter Spitze ein seitlich geschlitzter Granatapfel aus Bronze ruht – ein Symbol für den Genozid an den Armeniern – ist in armenischer, deutscher, türkischer und englischer Sprache, folgende Inschrift zu lesen:
„DIESER SCHMERZ BETRIFFT UNS ALLE
Während des 1. Weltkrieges – zwischen 1915 und 1918 – wurden in der
heutigen Türkei über eine Million armenische Frauen, Männer und Kinder
aus ihren Häusern vertrieben, deportiert und ermordet.
Das Osmanische Reich und die beteiligten deutschen Offiziere unter Führung
Kaiser Wilhelm II. tragen die Verantwortung für diesen Völkermord
an der armenischen Bevölkerung.
Nur eine entschiedene Ächtung der Entwürdigung von Minderheiten und die
Einsicht, dass es weder religiöse, nationale noch ethnische Überlegenheit
zwischen den Menschen gibt, kann solche Verbrechen verhindern.“
Es gab auch in vorangegangenen Jahren in Köln Gedenkveranstaltungen zum Genozid am armenischen Volk. Wie die Antragsgegnerin zurecht andeutet, fanden diese jeweils am 24. April statt, verliefen aber stets friedlich und störungsfrei. Bei diesen Gedenkveranstaltungen, welche am hiesigen Domvorplatz stattfanden, nahmen übrigens auch türkischstämmige Mitbürger teil.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers
Die Antragsgegnerin stellt in den Raum, dass türkischstämmige Mitbürger auf das Thema sensibel reagierten, es berge daher hohes Konfliktpotenzial. Dies ist weder näher dargelegt noch belegt. Bei der Verabschiedung der Armenien- Resolution des Deutschen Bundestages im Juni 2016 kam es allenfalls zu marginalen Protesten von Seiten türkischstämmiger, nationalistisch orientierter Mitbürger. Bei diesen Gegnern handelte es sich übrigens um Leugner des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich im Jahre 1915/16. Dies hat der Deutsche Bundestag mit seiner Resolution als historisches Faktum anerkannt und die Mitverantwortung des damaligen Deutschen Reiches bekräftigt.
Die Argumentation der Antragsgegnerin läuft im Prinzip darauf hinaus, dass Leugner eines Völkermordes (im Falle der Shoah/ des Holocaustes übrigens strafbar) über Art und Ausmaß des Gedenkens hieran, Einfluss nehmen können.
Ferner sollte hier nicht ungeachtet bleiben, dass der Deutsche Bundestag sich in dieser Frage nicht wertneutral verhalten will. Dies wird durch folgenden Passus aus der oben genannten Resolution verdeutlicht:
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf im Rahmen finanzieller Möglichkeiten auch weiterhin innerhalb Deutschlands Initiativen und Projekte in Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kultur zu fördern, die eine Auseinandersetzung mit den Geschehnissen von 1915/1916 zum Thema haben“.
Die Befürchtungen der Antragsgegnerin sind nicht begründet. Sie entbehren jedweder Grundlage. Dass an der Stelle des Mahnmals Versammlungen und Gegenversammlungen stattfinden können, ist theoretisch natürlich möglich. Solche Versammlungen können und werden üblicherweise durch die jeweilige Versammlungsbehörde dergestalt gesteuert, dass es zu möglichst geringen Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs kommt.
Im Ergebnis ist daher unter keinen Umständen zu erwarten, dass eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch das Mahnmal droht.
Die Antragsgegnerin argumentiert, dass Stolpersteine mit dem hier in Rede stehenden Mahnmal nicht vergleichbar seien, weil sie durch ihre Art der Anbringung und Verlegung eine öffentlich begehbare Freifläche nicht eingeschränkten. Hoffentlich meint die Antragsgegnerin damit nicht, dass die Stolpersteine gerade zum Begehen und Betreten sind. Jedenfalls können der Antragsgegnerin folgende Beispiele in Erinnerung gerufen werden, so das Betonauto („Ruhender Verkehr“) von Wolf Vostell am Hohenzollernring, die stählernen Reiher am Rheinufer sowie das Edelweißpiraten Denkmal in Köln-Ehrenfeld. In diesem Fall ist jeweils eine nachträgliche Genehmigung durch die Antragsgegnerin erteilt worden. Daher ist auch die Argumentation, Berufungsfälle müssten vermieden werden, hier nur bedingt als ermessensleitende Erwägung heranzuziehen.
Glaubhaftmachung: Einholung Stellungnahme der Antragsgegnerin
Zudem stellt das Mahnmal keine Einschränkung des Gemeingebrauchs dar, insbesondere ist der örtliche Verkehrsfluss oder gar die Verkehrssicherheit in keiner Weise beeinträchtigt. Der Ort des Mahnmals ist bewusst so gewählt worden, dass es den üblichen, teilweise sehr regen, Fußgängerverkehr vor Ort nicht beeinträchtigt.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers / Anliegende Fotoaufnahme des Mahnmals
Das Mahnmal genießt bereits jetzt öffentlichen Zuspruch und leistet einen bedeutsamen Beitrag zu historisch wie gesellschaftspolitisch Fragen zum Völkermord an den Armeniern. Exemplarisch verweise ich neben der oben zitierten Bundestags-Resolution im Allgemeinen, auf die Pressemitteilung des Zentralrates der Armenier sowie den offenen Brief von Rolf Domning (Stadtsuperintendent der Evangelischen Kirche in Köln).
Auch dies hat die Antragsgegnerin, obgleich sie dem Antragsteller Meinungsfreiheit zubilligt, in ihrer erst nachträglich dargelegten Ermessenserwägungen unberücksichtigt gelassen. Es handelt sich nicht um irgendein Mahnmal, dass es zu verhindern gilt, um Berufungs- oder Präzedenzfälle zu verhindern. Das Mahnmal erfüllt nicht nur die Funktion des Gedenkens an ein historisch herausragendes Ereignis der kollektiven Verfolgung von Menschen, es behandelt auch geschichts- und tagespolitisch relevante Fragen.
Glaubhaftmachung: Pressemitteilung Evangelischer Kirchenverband Köln v. 18.04.2018 / Pressemitteilung Zentralrat der Armenier in Deutschland v. 19.04.2018
Wegen der Bedeutung der Sache wird hier auch eine Kammerentscheidung befürwortet.
Überdies wird hier beantragt,
die Beteiligten mündlich anzuhören.
Dies soll auch dazu dienen, die zum Teil sich widersprechenden Angaben der Antragsgegnerin, namentlich bezüglich der vermeintlichen Beeinträchtigung des Kunstwerkes Ma´alot, klarzustellen.
Schließlich spricht hier gegen die Anordnung des Sofortvollzuges, dass die Antragsgegnerin selbst offenbar davon ausgeht, dass es sich bei der Überreichung der Schenkungsurkunde an die Oberbürgermeisterin, um einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung handele. Es wäre daher ohne Weiteres möglich gewesen eine schriftliche Ordnungsverfügung zu erlassen, zumal der Antragssteller diese Urkunde unterzeichnet hat.
Resit
Rechtsanwalt

Domradio.de: Stimmen zum Erhalt von Kölner Armenier-Mahnmal mehren sich
Stimmen zum Erhalt von Kölner Armenier-Mahnmal mehren sich
„Die evangelische Kirche in Köln und die Kölner Melanchthon-Akademie haben sich für den Erhalt des umstrittenen Mahnmals zur Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern ausgesprochen. Auch der Zentralrat der Armenier plädiert dafür. […]“
Offener Brief an Kölner Oberbürgermeisterin – Kölner Melanchthon-Akademie und Stadtsuperintendent Rolf Domning für den Erhalt der Stele „Dieser Schmerz trifft uns alle“ der Initiative „Völkermord erinnern“
Kölner Melanchthon-Akademie und Stadtsuperintendent Rolf Domning für den Erhalt der Stele „Dieser Schmerz trifft uns alle“ der Initiative „Völkermord erinnern“
In einem Offenen Brief bitten die Leitung der Melanchthon-Akademie und Stadtsuperintendent Rolf Domning, Evangelischer Kirchenverband Köln und Region und Mitglied des Rates der Religionen, Oberbürgermeisterin Henriette Reker, dass die Stadt Köln möglichst schnell und unbürokratisch eine Lösung findet, dem Gedenkmal „Dieser Schmerz trifft uns alle“ einen prominenten und anerkannten Platz in der Stadt zu geben.
„Wir möchten die Stadt Köln ermutigen, den Impuls der Initiative ‚Völkermord erinnern‘ positiv aufzunehmen und bald möglichst zusammen mit den Initiatoren nach einem angemessenen öffentlichen Ort für das Denkmal zu suchen“, sagt Pfarrer Rolf Domning, Stadtsuperintendent des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region. Die spontane Aktion am vergangenen Sonntag war nach Angaben der Stadt nicht genehmigt, aber der Aufstellungsort war aus Sicht von Dr. Martin Bock, Leiter der Melanchthon-Akademie, präzise gewählt. „Der Ort in Sichtweite zum Reiterstandbild eines der schlimmsten Antisemiten, Kaiser Wilhelm II., der im Deutschen Reich mitverantwortlich für den Völkermord am armenischen Volk und anderer kolonialer Verbrechen ist, und in großer Nähe zu der Installation des israelischen Künstlers Dani Karavan ‚Ma’alot‘, die seit 1986 auf subtile Weise an den Holocaust erinnert und Erinnerungsräume zwischen Dom und Deutzer Bahnhof berührt, das war aus meiner Sicht der richtige Standort“, sagt Dr. Martin Bock.
Das Denkmal schafft nach seiner Ansicht auf berührende Weise das, was einer der Initiatoren, Schriftsteller Dogan Akhanli, einen „transnationalen Erinnerungsraum“ nennt. „Es verbindet Menschen, die im 20. Jahrhundert durch kriegerisches, durch ‚nationalistisch‘ geprägtes Verbrechen Leid erfahren haben. Über dieses Leid gibt es keine Deutungshoheiten, sondern es bedarf der Würdigung, Anerkennung und der gesellschaftlichen und politischen Empathie. Einen solchen Anstoß brauchen wir in Köln genau dort, wo die Verkehrswege sich kreuzen, Menschen unterschiedlichster Herkunft und Religion aufeinander treffen – als Bürgerinnen und Bürger, als Touristen, als Lernende“, so Dr. Martin Bock weiter.
Mit dem Offenen Brief unterstützen die Melanchthon-Akademie und der Kölner Stadtsuperintendent Rolf Domning den Wunsch der Initiatoren, das Denkmal nun nicht einfach abzubauen, sondern das öffentliche Interesse zu erhalten. „Bevor die Stele in ein Depot käme, bieten wir an, auf dem grünen Außengelände der Melanchthon-Akademie ein kurzfristiges „Kirchen-Asyl“ für das Denkmal zu schaffen. Diese Idee schließt an unser Bildungsprogramm an, das sich ja regelmäßig dem Thema „Erinnern“ widmet“, bietet der Leiter der Akademie den Initiatoren und der Stadt Köln spontan seine Hilfe an. Dennoch sollte nach seiner Ansicht der langfristige Aufstellungsort der Stele im Herzen der Stadt an geeigneter Stelle im öffentlichen Raum sein.
Sammy Wintersohl
Leiter Amt für Presse und Kommunikation
Evangelischer Kirchenverband Köln und Region
Kartäusergasse 9 – 11
50678 Köln
Tel. 0221/33 82 116
Fax 0221/33 82 121
Mobil 0176/24897090
E-Mail:
www.kirche-koeln.de
Rom e.V. unterstützt Mahnmal zum Armeniergenozid
Rom e.V. unterstützt Mahnmal zum Armeniergenozid
„Vor acht Jahren fand an dem Ort, an dem nun das Mahnmal an das Gedenken an den armenischen Genozid steht, die Gedenkinstallation „Open Memory“ statt, auch zum Gedenken an die zwischen dem 16. und 21. Mai 1940 deportierten Roma und Sinti aus Köln und dem Rheinland.
Die Erinnerungsspur „Mai 1940 – 1000 Roma und Sinti“ liegt in unmittelbarer Nähe zu dem armenischen Mahnmal. Gerade im Hinblick auf die politische Entwicklung sollte die Stadt Köln mit gutem Beispiel vorangehen, das armenische Mahnmal an dem Ort belassen, um Erinnerungen wach zu halten und diesen Ort dem Gedenken zu widmen.“
Rom e.V.
Vereinigung für die Verständigung von Rom (Roma und Sinti) und Nicht – Rom e. V.
Schreiben von Herero-Aktivist Israel Kaunatjike an OB Henriette Reker
Schreiben von Israel Kaunatjike an OB Henriette Reker
Sehr geehrte Frau Oberburgermeisterin Reker,
mein Name ist Israel Kaunatjike, ich bin Nachfahre der OvaHerero, deren Vorfahren 1904 von deutschen Schutztruppen in heutigen Namibia ermordet wurden. Es war der erste Genozid des 20. Jahrhundert der vom Deutschen Reich und Kaiser Wilhelm II. zu verantworten ist.
Ich bin am 15. April in Köln gewesen und habe über meine Erfahrungen des Verschweigens und Leugnens von Seitens der Tätergesellschaft und Ihrer Nachkommen gesprochen. Um 14:00 Uhr habe mit den anderen Paten und Referenten, Dogan Akhanli und Peter Finkelgruen das Mahnmal zum Völkermord an den Armeniern enthüllt.
Ich bitte Sie, das Mahnmal zuzulassen und eine Diskussion unter allen Beteiligten anzustreben, in der über die Inhalte des Mahnmals gesprochen wird und dann eine gemeinsame Entscheidung getroffen wird.
Mit freundlichen Grüssen
Israel Kaunatjike
(Herero-Aktivist)
Asbarez: Գերմանիոյ Քէօլն Քաղաքին Մէջ Ցեղասպանութեան Յուշակոթող Կը Տեղադրուի
Գերմանիոյ Քէօլն Քաղաքին Մէջ Ցեղասպանութեան Յուշակոթող Կը Տեղադրուի
Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt Mahnmal in einem öffentlichen Raum in Köln
Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt Mahnmal in einem öffentlichen Raum in Köln
Der Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt die Aktion der Initiative „Völkermord erinnern“, ein Mahnmal in einem öffentlichen Raum in Köln zu errichten und sichert ihr seine Unterstützung zu.
„Der Bundestag hat sich 2016 per Resolution sinngemäß verpflichtet „Türken und Armenier dabei zu unterstützen über die Gräben der Vergangenheit hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen“.
Das Anliegen der Initiative „Völkermord erinnern“ ist im vollen Einklang mit dem Geist der Bundestagsresolution. Dies ist ein friedlicher Versuch „dem Gedenken und der Aufarbeitung des Völkermordes an den Armeniern von 1915 Aufmerksamkeit zu widmen“.
Die Aufarbeitung solcher traumatischen Erfahrungen darf nicht in geschlossenen Räumen geschehen, sie muss zunehmend die Öffentlichkeit einbeziehen, ungeachtet davon, ob die leugnende türkische Regierung und ihre Anhängerschaft in Deutschland sich irritiert fühlen.
Der Sinn der Resolution ist es, der Aufarbeitung und Versöhnung Anschub zu verleihen. Darum ist jede friedliche Initiative in dieser Hinsicht begrüßenswert.
Wir appellieren an die Stadt Köln, ihre Absicht zur Entfernung des errichteten Mahnmals zu überdenken und trotz suboptimaler Formalien seitens der Initiatoren deren „Geschenk an die Stadt Köln“ anzunehmen und eine angemessene Stelle hierfür im nachhinein doch noch zu genehmigen.“
Dr. Schawarsch Owassapian
(1. Vorsitzender, Zentralrat der Armenier in Deutschland)
Stellungnahme der Stadt Köln beim Verwaltungsgericht zum Genozid-Mahnmal
Stellungnahme der Stadt Köln beim Verwaltungsgericht zum Genozid-Mahnmal
Aktenzeichen: 18 L 906/18 (Stadt Köln, in dem Dokument „Antragsgegnerin“ genannt; Initiative »Völkermord erinnern» in dem Dokument „Antragsstellerin“ genannt)
Stellungnahme der Stadt Köln beim Verwaltungsgericht zum Genozid-Mahnmal
Aktenzeichen: 18 L 906/18 (Stadt Köln, in dem Dokument „Antragsgegnerin“ genannt; Initiative »Völkermord erinnern» in dem Dokument „Antragsstellerin“ genannt)
Kölner Rundschau: Eilantrag stoppt Räumung von Armenier-Mahnmal
Eilantrag stoppt Räumung von Armenier-Mahnmal
WDR 3: Kölner Mahnmal für Armenier bleibt – vorerst
Kölner Mahnmal für Armenier bleibt – vorerst
WDR3 Resonanzen 17.4.2018 – Geschichtsaufarbeitungsweltmeister
Zur Anmoderation
Erleichterung heute Mittag in Köln, jedenfalls bei den Aktivisten von „Völkermord Erinnern“: Per Eilentscheidung hat das Kölner Verwaltungsgericht der Stadt Köln untersagt, ein am Sonntag unweit des Doms am Rhein aufgestelltes Mahnmal für die im ersten Weltkrieg ermordeten Armenier zu entfernen. Vorerst. Am Morgen hatte die Verwaltung schweres Gerät geschickt, um die 200 Kilo schwere Pyramide abräumen zu lassen. Eine Entscheidung über das Denkmal wird nun für nächste Woche erwartet. — Uli Hufen mit dem Zwischenruf.
Autor: Uli Hufen
Zwischenruf
Es ist alles wie immer. Man muss sich das klarmachen. Wann immer in Deutschland in den letzten Jahrzehnten irgendein Fortschritt in Sachen Gedenkpolitik gemacht wurde. Wann immer ein Denkmal errichtet, ein historisch bedeutendes Gebäude vor dem Abriss bewahrt oder ein Verbrechen vor dem völligen Abrutschen ins Grau des „Stimmt-da-war-was“ bewahrt wurde, hatten wir es störrischen Aktivisten zu verdanken. Unverbesserlichen Querulanten, Störenfrieden und Käuzen. Leuten, denen es nichts ausmachte, gegen den Strom zu schwimmen, die Anfeindungen aushalten und Ausgrenzung vielleicht sogar genießen konnten, irgendwie. Leute wie die Aktivisten von „Völkermord Erinnern“, die jetzt genug vom ewig Taktieren der Politiker hatten, die Sache selbst in die Hand nahmen und endlich ein Denkmal aufgestellt haben, das es schon lange geben sollte. Nicht unbedingt an diesem Platz, nicht unbedingt in dieser Form und nicht unbedingt mit dieser Inschrift, aber trotzdem.
Der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich war ein abscheuliches Verbrechen, er geschah unter den Augen und mit Wissen der deutschen Partner des Osmanischen Reiches und es sollte sich von selbst verstehen, dass ein Gedenkstein auf einem abgelegenen Kölner Friedhof nicht ausreicht. Einen solchen gibt es ja, in Köln-Brück. Der Platz direkt neben dem Kaiser-Wilhelm-Denkmal am Rhein ist da schon besser gewählt, der Kaiser war im 1. Weltkrieg ja sozusagen partner-in-crime der osmanischen Nationalisten.
Aber es ist in Deutschland eben so: Irgendwann, wenn der Zeitgeist sich gedreht hat, wenn sich alle oder jedenfalls fast alle plötzlich einig sind, wenn es kein Problem mehr ist: dann treten die andern auf die Bühne, die Politiker, die Mächtigen, die guten Bürger, und halten große Reden. Dann haben auf einmal alle immer schon alles gewusst und waren sowieso dafür. Für das Gute. Dafür, dass man sich an den Holocaust erinnern sollte. Dass ehemalige Nazis keine hohen Posten in bundesdeutschen Behörden bekleiden sollten. Dass man das Gestapo-Hauptquartier in Köln als Museum erhalten sollte. Dass man das ehemalige Kriegsgefangenenlager und seinen Friedhof in Stukenbrock bei Bielefeld pflegen und bewahren sollte. Dass die Stolpersteine eine wirklich gute Idee sind. Die Liste ließe sich mühelos und lang fortsetzen.
In all diesen Fällen waren es Aktivisten wie die von „Völkermord Erinnern“, denen wir, die deutsche Öffentlichkeit, die Gesellschaft es zu verdanken haben, dass die Verbrechen der Vergangenheit nicht vergessen, dass der Opfer gedacht wird. Beate und Serge Klarsfeld. Der Bielefelder Arbeitskreis „Blumen für Stukenbrock“. Der Fotograf Gernot Huber und der Lehrer Kurt Holl, die sich 1979 in Köln im EL-DE Haus einschließen ließen, um die Inschriften in den Gestapozellen zu fotografieren. Ohne Genehmigung, man stelle sich vor! Der Künstler Günter Demnig, der ebenfalls ohne um Erlaubnis zu fragen begann, seine Stolpersteine zu verlegen. Falls es irgendeinen Anlass für den erstaunlich weit verbreiteten Glauben gibt, Deutschland sei nicht nur Fußball- sondern auch Geschichtsaufarbeitungsweltmeister, dann liegt er hier: in dem doch erfreulich weit verbreiteten Mut, etwas zu tun ohne die Behörden zu fragen. Denn die Behörden finden immer einen Grund, den Status Quo zu bewahren. Vorgeschobene und echte. Das Wegerecht – wie jetzt in Köln. Der liebe Frieden. Die guten Beziehungen zur Türkei. Oder die schlechten zu Russland. Die Gedenkpolitik war und ist eine Geisel der aktuellen Verhältnisse, innen- wie außenpolitisch. Nicht nur in Deutschland übrigens und nicht erst seit gestern. Wer in Sachen Gedenkpolitik etwas bewegen will, muss sich über Bedenken hinwegsetzen, etwas riskieren, klug agieren und einen langen Atem haben. Der Weg ist steinig, aber es gibt keinen anderen.
DIE LINKE: »Dulden statt eskalieren«
DIE LINKE: »Dulden statt eskalieren«
„Mit Bestürzung haben wir heute erfahren, was Oberbürgermeisterin Reker unter „zeitnah“ versteht“, reagiert Gisela Stahlhofen darauf, dass das Mahnmal zum Genozid am Armenischen Volk heute Morgen unter Polizeischutz vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung entfernt werden sollte. Auch wenn das Mahnmal ohne Genehmigung aufgestellt wurde, so hätte man durchaus den heute tagenden Kulturausschuss und dessen Stellungnahme abwarten können. Gisela Stahlhofen, kulturpolitische Sprecherin DIE LINKE dazu: „Mit einer Sondergenehmigung könnte man das Mahnmal zumindest bis zum Jahrestag zur Vertreibung und Vernichtung des Armenischen Volkes am 24. April 2018 stehen lassen.“
Fraktionssprecher Jörg Detjen, vermittelte während der Aktion beim Stadtdirektor und Polizeipräsidenten Uwe Jacob, um eine Deeskalation zu erreichen. Stahlhofen weiter: „Der Standort unterhalb des Kaiserdenkmals ist klug gewählt und wenn man sieht wie Dani Karavan seine Kunst interpretiert und in den Dienst der Menschenrechte stellt, würde es gut zur Platzgestaltung passen. Die Mahnmal-Initiatoren sollten ihn einfach mal fragen.“
Kontakt:
Jörg Detjen, Tel. 0160/845 9028
Gisela Stahlhofen, Tel. 0178 / 543 93 28
Süddeutsche Zeitung: Köln will Armenier-Mahnmal entfernen: Protest von Wallraff
Köln will Armenier-Mahnmal entfernen: Protest von Wallraff
Belltower.News: Das neue Denkmal zum Völkermord an den Armeniern bleibt vorerst auf dem Heinrich-Böll-Platz
Köln: Das neue Denkmal zum Völkermord an den Armeniern bleibt vorerst auf dem Heinrich-Böll-Platz
evrensel: Parlamentonun Ermeni soykırımında Almanya’nın sorumluluğunu kabul etmesi hayati önem taşımaktaydı
Parlamentonun Ermeni soykırımında Almanya’nın sorumluluğunu kabul etmesi hayati önem taşımaktaydı
Das Mahnmal ist an der linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke errichtet worden, gegenüber dem Reiterstandbild von Kaiser Wilhelm II., Verantwortlicher für den Völkermord an den OvaHerero und Nama 1904 und Unterstützer des Genozids an den Armeniern.
Das Genozid-Mahnmal wurde von der Stadt Köln am 19. April 2018 abgerissen. Es habe an einer Genehmigung gefehlt. Die Stadt hat in ihrem Schriftsatz gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln, das wir angerufen hatten, außerdem argumentiert, das Mahnmal müsse noch vor dem 24. April, dem internationalen Gedenktag an den Genozid, beseitigt werden, weil sonst die Gefahr bestehe, dass sich „zahlreiche Gegendemonstranten einfinden“ und „die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs an dieser Stelle zeitnah stark beeinträchtigt“ sei. „Angesichts der Vielzahl türkischer Mitbürger in Köln“ sei auch schon 2017, bei der Erlaubnis für den Kreuzstein der armenischen Gemeinde „auf eine Aufstellung im öffentlichen Straßenland aufgrund des hohen Konfliktpotentials bewusst verzichtet worden“. Das Verwaltungsgericht Köln hat die sofortige Entfernung des Genozidmahnmals an der Hohenzollernbrücke nicht beanstandet.
In unserer Antwort beim Verwaltungsgericht hielten wir fest, dass wir diese Argumentation für ein erinnerungspolitisches Armutszeugnis und ein Ausweichen vor Genozidleugnern halten. Sie widerspricht diametral der Aufforderung des Bundestags, der in seiner Resolution vom 2. Juni 2016 die Zivilgesellschaft auffordert, das Gedenken an den armenischen Genozid zu thematisieren.
Zahlreiche Organisationen und Prominente haben sich mittlerweile als PatInnen und UnterstützerInnen für das Mahnmal und für seine Wiedererrichtung ausgesprochen.
Wir richten unsere Anstrengungen weiterhin darauf, möglichst viele zivilgesellschaftliche Kräfte in dem Bemühen zu vereinen, die Stadt Köln solle das Genozid-Mahnmal wieder aufstellen.
Das Mahnmal muss an seinen Platz zurück!
L’initiative « Rappeler le Génocide » ainsi que les visiteurs ont inauguré le 15 avril 2018 à Cologne un monument à la suite d’une matinée sur le thème « Rappeler le génocide, Empêcher les guerres ». Il rappelle non seulement le génocide commis dans les années 1915 – 1918 aux Arméniens mais également la participation allemande et exige de proscrire le racisme et le nationalisme comme la cause des génocides.
Le monument a été érigé sur le bord gauche du pont sur le Rhin, le« Hohenzollernbrücke » en face de la statue du Kaiser Wilhelm II, responsable du génocide des OvaroHerero et Nama en 1904 et soutien du génocide des Arméniens.
Le Monument a été enlevé par la ville de Cologne le 19 avril 2018, pour manque d’autorisation préalable. La ville de Cologne a également argumenté, dans le cadre d’une procédure devant le tribunal administratif de Cologne entamée par nous, que le monument devrait être enlevé avant le 24 avril 2018, jour de la commémoration internationale du génocide aux Arméniens, afin d’éviter « le rassemblement de nombreux contre-manifestants » présentant un fort risque pour « la sécurité et la facilité du trafic à cet endroit ». Au vu de la présence de nombreux citoyens turcs à Cologne, la ville aurait déjà en 2017, lors de la mise en place du « Kreuzstein » de la communauté arménienne, refusé expressément une permission de la mise en place dans le domaine public à cause du potentiel de conflit élevé.
Le tribunal administratif de Cologne n’a pas contesté l’enlèvement immédiat du monument du génocide près de la «Hohenzollernbrücke».
Dans notre réponse au tribunal administratif nous avons souligné que nous jugeons cette argumentation comme insulte à une politique de mémorisation et un recul devant ceux qui nient le génocide. Elle contredit diamétralement la demande du Bundestag qui dans sa résolution du 2 juin 2016 demande à la société civile de thématiser la mémoire du génocide aux Arméniens.
Un grand nombre d’organisations et de personnes importantes de la vie culturelle et intellectuelle se sont déclarées parrain ou soutien pour le monument et sa réinstallation.
Nos efforts continuent afin qu’un grand nombre de personnes de la vie civile se réunisse pour exiger de la ville de Cologne la réinstallation du monument du génocide.
LE MONUMENT DOIT RETOURNER A SA PLACE!
Um unsere Aktivitäten fortlaufend finanzieren zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Diese sind für Sie steuerabzugsfähig. Wir freuen uns über jede Unterstützung!
Tag des Gedenkens an den Völkermord an den Armeniern
Tag des Gedenkens an den Völkermord an den Armeniern
Dienstag, 24. April 2018 um 18:00 Uhr
Tag des Gedenkens an den Völkermord an den Armeniern (Armenian Genocide Remembrance Day).
Kundgebung und öffentliches Gedenken am Ort des von der Stadt Köln abgeräumten Mahnmals (Hohenzollernbrücke, linksrheinische Seite).

Primas der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland: Schreiben an OB Reker zum Erhalt des Armenier-Mahnmals
Primas der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland: Schreiben an OB Reker
Der Primas der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland, Archimandrit Serovpé Isakhanyan, – geistliches Oberhaupt der Armenier in Deutschland – wandte sich mit einem Unterstützungsbrief für das abgerissene Mahnmal zum Genozid an den Armeniern an Kölns Oberbürgermeisterin, Frau Henriette Reker:
„Sehr geehrte Frau Reker,
gerne und mit Dank erinnern wir uns an die Errichtung und liturgische Weihe des armenischen Kreuzsteins zum Gedenken an die Opfer des Völkermordes an den Armeniern im November vergangenen Jahres auf dem armenischen Sektor des Friedhofs Lehmbacher Weg in Brück, die uns mit der Unterstützung der Stadt Köln ermöglicht wurde.
Durch die Medien haben wir erfahren, dass auf eine Privatinitiative der Gruppe „Völkermord erinnern“ am vergangenen Sonntag ein Mahnmal zum Gedenken an den Völkermord an den Armeniern, am Heinrich-Böll-Platz, nähe Hohenzollernbrücke, aufgestellt und enthüllt wurde. Von der Aktion war auch unsere Kirche vorab nicht informiert.
Diese Initiative, auch wenn sie mit der Stadt Köln nicht vereinbart war und ohne Absprache mit uns erfolgte, zeigt jedoch, dass die Verarbeitung des Völkermordes an den Armeniern nicht nur für die armenische Gemeinschaft ein noch hochaktuelles Thema ist, sondern darüber hinaus auch für die breite Öffentlichkeit. Davon zeugt die Beteiligung zahlreicher prominenter Persönlichkeiten aus der Öffentlichkeit an der Initiative und auch das breite Interesse der Medien und Gesellschaft.
Ein großer Teil der hiesigen armenischen Gemeinschaft in Deutschland besteht aus den Nachkommen der Opfer aus der Türkei, wo die historische Faktizität des Völkermordes nach wie vor vehement verleugnet wird. Durch die Errichtung von Gedenkorten möchten die Armenier Orte der Erinnerung schaffen, die ihnen am Ort des Geschehens verwehrt wird. Auch dieses Mahnmal zeugt von der Sehnsucht nach der gerechten Aufarbeitung des „Medz Yeghern“, der großen Katastrophe, die unserem Volk vor 103 Jahren widerfahren ist. Mahnmale und Gedenkorte für Menschheitsverbrechen dienen dazu, die Menschen stets daran zu erinnern, was geschehen ist und nicht mehr geschehen darf. Es darf hier erinnert werden, dass auch der Bunclestag 2016 in seinem Beschluss zum Völkermord an den Armeniern die Zivilgesellschaft ermutigt, die Erinnerung durch lnitiativen wachzuhalten.
Daher finde ich es sehr wünschens- und begrüßenswert, wenn die Politik eine Möglichkeit fände, das Mahnmal „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ am jetzigen Ort zu belassen. So kann und wird auch die Würde der Opfer gewahrt und den Nachfahren ein weiterer Ort des
Erinnerns gegeben werden.
In der Hoffnung, dass Sie sich, liebe Frau Reker, in dieser Angelegenheit unterstützend einbringen werden, verbleibe ich mit besten Wünschen und Grüßen“
Archimandrit Serovpé Isakhanyan
Primas der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland
Istanbul 24.4. – Gedenken an den Genozid an den Armeniern
Istanbul 24.4. – Gedenken an den Genozid an den Armeniern
+++ UPDATE vom 23.04.2018: Die Gedenkveranstaltung wurde nun doch genehmigt. Unten finden Sie das Programm +++
In Istanbul waren in diesem Jahr drei Veranstaltungen geplant: Am Morgen in Sultanahmet und um 15 Uhr eine für den jungen Armenier Sevag Balıkçı, der 2011 genau am 24. April, dem internationalen Gedenktag zum Völkermord an den Armeniern, beim Militär Opfer eines rassistischen Anschlags wurde. Um 19:15 Uhr hatte der bekannte Menschenrechtsverein DurDe (www. durde.org) seine seit einigen Jahren angemeldete große Veranstaltung am Tünel in Beyoglu, mit internationalen Gästen, wie gehabt geplant, die jedoch zum ersten Mal in diesem Jahr nicht genehmigt wurde.
Dazu Levent Sensever, Sprecher von Durde, der sich seit Jahren u.a. für die Anerkennung des Genozids an den Armeniern einsetzt, an die Kölner Initiative »Völkermord erinnern«:
***
Dear Friends,
Congratulations for your efforts to keep alive the remembrance of the Armenian Genocide victims. I find it very meaningful.
Meanwhile, I have some bad news from Istanbul in terms of commemorative events. Our application for the commemoration this year
has been rejected by the Governor’s office of Istanbul. There was no explanation about the reason.
We have been commemorating the victims since 2010 in public spaces, and it’s the first time that we’ve been rejected. However, we regret this decision, but haven’t given up yet. We continue to reach out to higher authorities to obtain permission. This has effect on the
commemoration planned by the DurDe Platform at 19.15H on the 24th of April for now.
We have a panel-discussion on the issue today, late afternoon, and we go forward with this. We are also going to receive an international
delegation from Europe, consisting of anti-racist activists and Diaspora Armenian representatives. They will visit civil society organizations, activists and intellectuals, as well as local Armenian representatives in Istanbul.
I’ll be happy to keep in touch with you and exchange information about developments.
Best wishes

Presseerklärung: Abriss des Genozid-Mahnmals
Abriss des Genozid-Mahnmals
Kaiser Wilhelm II, der den Völkermord an den Armeniern 1915 bis 1918 mit zu verantworten hat, steht seit 1911, also seit 107 Jahren, unbeschadet als steinerner Reiter an diesem Ort. Symbol deutsch-türkischer Verbundenheit im Schlechten.
Am selben Ort, nur wenige Meter entfernt, wurde am 15. April 2018 ein Mahnmal errichtet, das an den Genozid an den Armeniern erinnert. Es wurde von Menschen aus aller Welt enthüllt, unter ihnen Namibier, Armenier, Türken, Deutsche. Ein Symbol internationaler Verbundenheit im Guten.
Das Genozid-Mahnmal wurde von der Stadt Köln am 19. April 2018 abgerissen.
Als habe es keine Bundestagsresolution gegeben, die den armenischen Genozid verurteilt und auch die Mitverantwortung des deutschen Kaiserreichs benennt.
Als hätten sich nicht zahlreiche Prominente und Institutionen für den Verbleib des Mahnmals ausgesprochen. Unter ihnen der Primas der Armenischen Kirche in Deutschland, der Zentralrat der Armenier in Deutschland, der Elde-Haus-Verein Köln, die Evangelische Kirche in Köln, Günter Wallraff, Gunter Demnig, Prof. Dr. Micha Brumlik und viele andere.
Mit dem Abriss unterwirft sich die Stadt Köln den Genozidleugnern. Er ist eine erinnerungspolitische Katastrophe. Er kränkt die Opfer und die Nachfahren des Genozids zutiefst.
Zwei Argumente hat die Stadt angeführt und das von uns angerufene Verwaltungsgericht Köln hat sie sich zu eigen gemacht:
- „Aufgrund des hohen Konfliktpotentials“ sei eine Erinnerung an den Genozid im öffentlichen Raum generell zu vermeiden. Sollte das Mahnmal am 24. April noch stehen, bestehe die Gefahr, dass sich „zahlreiche Gegendemonstranten einfinden“.
- Dem „Interesse einer Gedenkstätte“ stünde „das öffentliche Interesse an einer möglichst ungehinderten Abwicklung des Verkehrs gegenüber“.
Wir halten diese Argumentation für skandalös und werden uns dieser Haltung nicht beugen. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung werden geprüft.
Die Stadt Köln hat das Mahnmal nun in ihrer Obhut. So soll es bleiben, bis die Entscheidung für einen angemessenen Standort im öffentlichen Raum getroffen wurde.
Wir danken der Evangelische Kirche Köln für das Angebot, das Mahnmal auf dem Grundstück der Melanchthon-Akademie unterzustellen. Aber wir denken, dass ein solches Asyl nicht die gebotene Folge des Abrisses ist. Wir wollen die Stadt nicht aus ihrer Pflicht entlassen, sich für diese Tat zu rechtfertigen und ihren Fehler zu korrigieren.
Wir laden zur Pressekonferenz am 23. April, um 12.00 Uhr vor dem Mahnmal bzw. der Leerstelle, die es hinterlassen hat, ein.
Initiative »Völkermord erinnern«
Köln, den 19. April 2018
Abriss des Genozid-Mahnmals
Kaiser Wilhelm II, der den Völkermord an den Armeniern 1915 bis 1918 mit zu verantworten hat, steht seit 1911, also seit 107 Jahren, unbeschadet als steinerner Reiter an diesem Ort. Symbol deutsch-türkischer Verbundenheit im Schlechten.
Am selben Ort, nur wenige Meter entfernt, wurde am 15. April 2018 ein Mahnmal errichtet, das an den Genozid an den Armeniern erinnert. Es wurde von Menschen aus aller Welt enthüllt, unter ihnen Namibier, Armenier, Türken, Deutsche. Ein Symbol internationaler Verbundenheit im Guten.
Das Genozid-Mahnmal wurde von der Stadt Köln am 19. April 2018 abgerissen.
Als habe es keine Bundestagsresolution gegeben, die den armenischen Genozid verurteilt und auch die Mitverantwortung des deutschen Kaiserreichs benennt.
Als hätten sich nicht zahlreiche Prominente und Institutionen für den Verbleib des Mahnmals ausgesprochen. Unter ihnen der Primas der Armenischen Kirche in Deutschland, der Zentralrat der Armenier in Deutschland, der Elde-Haus-Verein Köln, die Evangelische Kirche in Köln, Günter Wallraff, Gunter Demnig, Prof. Dr. Micha Brumlik und viele andere.
Mit dem Abriss unterwirft sich die Stadt Köln den Genozidleugnern. Er ist eine erinnerungspolitische Katastrophe. Er kränkt die Opfer und die Nachfahren des Genozids zutiefst.
Zwei Argumente hat die Stadt angeführt und das von uns angerufene Verwaltungsgericht Köln hat sie sich zu eigen gemacht:
- „Aufgrund des hohen Konfliktpotentials“ sei eine Erinnerung an den Genozid im öffentlichen Raum generell zu vermeiden. Sollte das Mahnmal am 24. April noch stehen, bestehe die Gefahr, dass sich „zahlreiche Gegendemonstranten einfinden“.
- Dem „Interesse einer Gedenkstätte“ stünde „das öffentliche Interesse an einer möglichst ungehinderten Abwicklung des Verkehrs gegenüber“.
Wir halten diese Argumentation für skandalös und werden uns dieser Haltung nicht beugen. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung werden geprüft.
Die Stadt Köln hat das Mahnmal nun in ihrer Obhut. So soll es bleiben, bis die Entscheidung für einen angemessenen Standort im öffentlichen Raum getroffen wurde.
Wir danken der Evangelische Kirche Köln für das Angebot, das Mahnmal auf dem Grundstück der Melanchthon-Akademie unterzustellen. Aber wir denken, dass ein solches Asyl nicht die gebotene Folge des Abrisses ist. Wir wollen die Stadt nicht aus ihrer Pflicht entlassen, sich für diese Tat zu rechtfertigen und ihren Fehler zu korrigieren.
Wir laden zur Pressekonferenz am 23. April, um 12.00 Uhr vor dem Mahnmal bzw. der Leerstelle, die es hinterlassen hat, ein.
Initiative »Völkermord erinnern«
Köln, den 19. April 2018
Beschluss des Verwaltungsgerichts
Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Entfernung des Armenier-Mahnmals in Köln
Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Entfernung des Armenier-Mahnmals in Köln
Architekt Peter Busmann begrüßt Mahnmal zum Genozid an den Armeniern an Hohenzollernbrücke
Peter Busmann, Kölner Architekt und Mit-Rechteinhaber der Installation Ma’alot, begrüßt Armenier-Mahnmal an der Hohenzollernbrücke
„Ich kann nicht im Namen aller Urheber sprechen, die den Raum zwischen Dom und Hohenzollernbrücke gestaltet haben, aber ganz persönlich finde ich es gut, dass an der genau richtigen Stelle, neben dem Reiterdenkmal von Kaiser Wilhelm, der den Völkermord an den Armeniern geduldet hat, die Erinnerung wach gehalten wird.“
Prof. Peter Busmann
Dipl.-Ing. freier Architekt dwb
Antwort der Initiative »Völkermord erinnern« auf die VG-Stellungnahme der Stadt Köln
Antwort der Initiative »Völkermord erinnern« auf die VG-Stellungnahme der Stadt Köln
Aktenzeichen: 18 L 906/18 (Stadt Köln, nachfolgend „Antragsgegnerin“ genannt; Initiative »Völkermord erinnern» nachfolgend „Antragsstellerin“ genannt)
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
-18 L 906/18-
gegen
Stadt Köln
wird auf die Erwiderung der Antragsgegnerin vom 18.04.2019 wie folgt Stellung genommen:
Vorab ist hier zu erwähnen, dass der Antragsgegnerin mit gerichtlichen Schriftsatz vom 17.04.2018 eine Frist zur Stellungnahme bis heute 14:00 Uhr eingeräumt worden; hingegen dem Antragssteller mit Schreiben vom 18.04.2018 eine Frist zur Stellungnahme bis heute um 11:00 Uhr. Diese Stellungnahmefrist ist nicht einmal halb so lang wie die, die der Antragsgegnerin eingeräumt wurde. Die Antragsgegnerin hat ca. 36 Stunden Zeit gehabt, auf den hiesigen Antrag Stellung zu nehmen. Dem Antragssteller ist deutlich weniger als 24 Stunden Zeit gegeben worden. Eine Gleichbehandlung wäre hier angebracht gewesen.
Zunächst ist klarzustellen, dass die Antragsgegnerin hier wohl davon ausgeht, ohne bestehende Ordnungsverfügung, handeln zu können.
Die Antragsgegnerin hat nicht nur aus der Presse am 16.04.2018 von der Errichtung des Mahnmals Kenntnis erlangt, sondern auch durch die am 15.04.2018 in die Haus-post der Antragsgegnerin gelangte Schenkungsurkunde.
Glaubhaftmachung: Offener Brief der „Initiative Völkermord erinnern“ v. 15.04.2018
Unstreitig steht das Mahnmal nicht auf dem Terrain des Ma‘alot – Kunstwerkes. Das Kunstwerk ist nicht beeinträchtigt. So wie die Antragsgegnerin auch selbst in ihrem Schriftsatz einräumt. Das Mahnmal hat keinerlei Auswirkungen auf das genannte Kunstwerk. Vielmehr befindet es sich in unmittelbarer Nähe zum Reiterdenkmal.
Eine Beschädigung des Grund und Bodens der Antragsgegnerin hat nicht stattgefunden und ist auch nicht glaubhaft gemacht. Im Bereich des Mahnmals befinden sich seit Jahren ca. 10 Stahlrohre, Durchmesser 20 mm, die über 100 mm in den Boden eingelassen sind. Diese Rohre ragen wenige Millimeter aus dem Steinniveau hervor. Vier dieser Rohe sind benutzt worden, um das Mahnmal mit Stahldübeln in diesen Rohren zu verankern. Weitere Befestigungen sind nicht vorgenommen worden. Grund und Boden der Antragsgegnerin ist in keiner Weise beschädigt worden.
Auch eine Entfernung des Mahnmals kann unter Beteiligung des Antragsstellers ohne jede Beschädigung von Boden und Mahnmal erfolgen.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers
Eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung, die von dem Mahnmal ausgeht und die eine unverzügliche Entfernung rechtfertigen würde, ist weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht worden.
Weder gibt die Form des Mahnmals noch die Inschrift in deutscher, armenischer, türkischer und englischen Sprache Anlass zu irgendeiner Beanstandung.
Auf der dreiseitigen stählernen Pyramide von 1,50 Metern Höhe, auf deren gekappter Spitze ein seitlich geschlitzter Granatapfel aus Bronze ruht – ein Symbol für den Genozid an den Armeniern – ist in armenischer, deutscher, türkischer und englischer Sprache, folgende Inschrift zu lesen:
„DIESER SCHMERZ BETRIFFT UNS ALLE
Während des 1. Weltkrieges – zwischen 1915 und 1918 – wurden in der
heutigen Türkei über eine Million armenische Frauen, Männer und Kinder
aus ihren Häusern vertrieben, deportiert und ermordet.
Das Osmanische Reich und die beteiligten deutschen Offiziere unter Führung
Kaiser Wilhelm II. tragen die Verantwortung für diesen Völkermord
an der armenischen Bevölkerung.
Nur eine entschiedene Ächtung der Entwürdigung von Minderheiten und die
Einsicht, dass es weder religiöse, nationale noch ethnische Überlegenheit
zwischen den Menschen gibt, kann solche Verbrechen verhindern.“
Es gab auch in vorangegangenen Jahren in Köln Gedenkveranstaltungen zum Genozid am armenischen Volk. Wie die Antragsgegnerin zurecht andeutet, fanden diese jeweils am 24. April statt, verliefen aber stets friedlich und störungsfrei. Bei diesen Gedenkveranstaltungen, welche am hiesigen Domvorplatz stattfanden, nahmen übrigens auch türkischstämmige Mitbürger teil.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers
Die Antragsgegnerin stellt in den Raum, dass türkischstämmige Mitbürger auf das Thema sensibel reagierten, es berge daher hohes Konfliktpotenzial. Dies ist weder näher dargelegt noch belegt. Bei der Verabschiedung der Armenien- Resolution des Deutschen Bundestages im Juni 2016 kam es allenfalls zu marginalen Protesten von Seiten türkischstämmiger, nationalistisch orientierter Mitbürger. Bei diesen Gegnern handelte es sich übrigens um Leugner des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich im Jahre 1915/16. Dies hat der Deutsche Bundestag mit seiner Resolution als historisches Faktum anerkannt und die Mitverantwortung des damaligen Deutschen Reiches bekräftigt.
Die Argumentation der Antragsgegnerin läuft im Prinzip darauf hinaus, dass Leugner eines Völkermordes (im Falle der Shoah/ des Holocaustes übrigens strafbar) über Art und Ausmaß des Gedenkens hieran, Einfluss nehmen können.
Ferner sollte hier nicht ungeachtet bleiben, dass der Deutsche Bundestag sich in dieser Frage nicht wertneutral verhalten will. Dies wird durch folgenden Passus aus der oben genannten Resolution verdeutlicht:
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf im Rahmen finanzieller Möglichkeiten auch weiterhin innerhalb Deutschlands Initiativen und Projekte in Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kultur zu fördern, die eine Auseinandersetzung mit den Geschehnissen von 1915/1916 zum Thema haben“.
Die Befürchtungen der Antragsgegnerin sind nicht begründet. Sie entbehren jedweder Grundlage. Dass an der Stelle des Mahnmals Versammlungen und Gegenversammlungen stattfinden können, ist theoretisch natürlich möglich. Solche Versammlungen können und werden üblicherweise durch die jeweilige Versammlungsbehörde dergestalt gesteuert, dass es zu möglichst geringen Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs kommt.
Im Ergebnis ist daher unter keinen Umständen zu erwarten, dass eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch das Mahnmal droht.
Die Antragsgegnerin argumentiert, dass Stolpersteine mit dem hier in Rede stehenden Mahnmal nicht vergleichbar seien, weil sie durch ihre Art der Anbringung und Verlegung eine öffentlich begehbare Freifläche nicht eingeschränkten. Hoffentlich meint die Antragsgegnerin damit nicht, dass die Stolpersteine gerade zum Begehen und Betreten sind. Jedenfalls können der Antragsgegnerin folgende Beispiele in Erinnerung gerufen werden, so das Betonauto („Ruhender Verkehr“) von Wolf Vostell am Hohenzollernring, die stählernen Reiher am Rheinufer sowie das Edelweißpiraten Denkmal in Köln-Ehrenfeld. In diesem Fall ist jeweils eine nachträgliche Genehmigung durch die Antragsgegnerin erteilt worden. Daher ist auch die Argumentation, Berufungsfälle müssten vermieden werden, hier nur bedingt als ermessensleitende Erwägung heranzuziehen.
Glaubhaftmachung: Einholung Stellungnahme der Antragsgegnerin
Zudem stellt das Mahnmal keine Einschränkung des Gemeingebrauchs dar, insbesondere ist der örtliche Verkehrsfluss oder gar die Verkehrssicherheit in keiner Weise beeinträchtigt. Der Ort des Mahnmals ist bewusst so gewählt worden, dass es den üblichen, teilweise sehr regen, Fußgängerverkehr vor Ort nicht beeinträchtigt.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers / Anliegende Fotoaufnahme des Mahnmals
Das Mahnmal genießt bereits jetzt öffentlichen Zuspruch und leistet einen bedeutsamen Beitrag zu historisch wie gesellschaftspolitisch Fragen zum Völkermord an den Armeniern. Exemplarisch verweise ich neben der oben zitierten Bundestags-Resolution im Allgemeinen, auf die Pressemitteilung des Zentralrates der Armenier sowie den offenen Brief von Rolf Domning (Stadtsuperintendent der Evangelischen Kirche in Köln).
Auch dies hat die Antragsgegnerin, obgleich sie dem Antragsteller Meinungsfreiheit zubilligt, in ihrer erst nachträglich dargelegten Ermessenserwägungen unberücksichtigt gelassen. Es handelt sich nicht um irgendein Mahnmal, dass es zu verhindern gilt, um Berufungs- oder Präzedenzfälle zu verhindern. Das Mahnmal erfüllt nicht nur die Funktion des Gedenkens an ein historisch herausragendes Ereignis der kollektiven Verfolgung von Menschen, es behandelt auch geschichts- und tagespolitisch relevante Fragen.
Glaubhaftmachung: Pressemitteilung Evangelischer Kirchenverband Köln v. 18.04.2018 / Pressemitteilung Zentralrat der Armenier in Deutschland v. 19.04.2018
Wegen der Bedeutung der Sache wird hier auch eine Kammerentscheidung befürwortet.
Überdies wird hier beantragt,
die Beteiligten mündlich anzuhören.
Dies soll auch dazu dienen, die zum Teil sich widersprechenden Angaben der Antragsgegnerin, namentlich bezüglich der vermeintlichen Beeinträchtigung des Kunstwerkes Ma´alot, klarzustellen.
Schließlich spricht hier gegen die Anordnung des Sofortvollzuges, dass die Antragsgegnerin selbst offenbar davon ausgeht, dass es sich bei der Überreichung der Schenkungsurkunde an die Oberbürgermeisterin, um einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung handele. Es wäre daher ohne Weiteres möglich gewesen eine schriftliche Ordnungsverfügung zu erlassen, zumal der Antragssteller diese Urkunde unterzeichnet hat.
Resit
Rechtsanwalt

Antwort der Initiative »Völkermord erinnern« auf die VG-Stellungnahme der Stadt Köln
Aktenzeichen: 18 L 906/18 (Stadt Köln, nachfolgend „Antragsgegnerin“ genannt; Initiative »Völkermord erinnern» nachfolgend „Antragsstellerin“ genannt)
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
-18 L 906/18-
gegen
Stadt Köln
wird auf die Erwiderung der Antragsgegnerin vom 18.04.2019 wie folgt Stellung genommen:
Vorab ist hier zu erwähnen, dass der Antragsgegnerin mit gerichtlichen Schriftsatz vom 17.04.2018 eine Frist zur Stellungnahme bis heute 14:00 Uhr eingeräumt worden; hingegen dem Antragssteller mit Schreiben vom 18.04.2018 eine Frist zur Stellungnahme bis heute um 11:00 Uhr. Diese Stellungnahmefrist ist nicht einmal halb so lang wie die, die der Antragsgegnerin eingeräumt wurde. Die Antragsgegnerin hat ca. 36 Stunden Zeit gehabt, auf den hiesigen Antrag Stellung zu nehmen. Dem Antragssteller ist deutlich weniger als 24 Stunden Zeit gegeben worden. Eine Gleichbehandlung wäre hier angebracht gewesen.
Zunächst ist klarzustellen, dass die Antragsgegnerin hier wohl davon ausgeht, ohne bestehende Ordnungsverfügung, handeln zu können.
Die Antragsgegnerin hat nicht nur aus der Presse am 16.04.2018 von der Errichtung des Mahnmals Kenntnis erlangt, sondern auch durch die am 15.04.2018 in die Haus-post der Antragsgegnerin gelangte Schenkungsurkunde.
Glaubhaftmachung: Offener Brief der „Initiative Völkermord erinnern“ v. 15.04.2018
Unstreitig steht das Mahnmal nicht auf dem Terrain des Ma‘alot – Kunstwerkes. Das Kunstwerk ist nicht beeinträchtigt. So wie die Antragsgegnerin auch selbst in ihrem Schriftsatz einräumt. Das Mahnmal hat keinerlei Auswirkungen auf das genannte Kunstwerk. Vielmehr befindet es sich in unmittelbarer Nähe zum Reiterdenkmal.
Eine Beschädigung des Grund und Bodens der Antragsgegnerin hat nicht stattge-funden und ist auch nicht glaubhaft gemacht. Im Bereich des Mahnmals befinden sich seit Jahren ca. 10 Stahlrohre, Durchmesser 20 mm, die über 100 mm in den Boden eingelassen sind. Diese Rohre ragen wenige Millimeter aus dem Steinniveau hervor. Vier dieser Rohe sind benutzt worden, um das Mahnmal mit Stahldübeln in diesen Rohren zu verankern. Weitere Befestigungen sind nicht vorgenommen worden. Grund und Boden der Antragsgegnerin ist in keiner Weise beschädigt worden.
Auch eine Entfernung des Mahnmals kann unter Beteiligung des Antragsstellers ohne jede Beschädigung von Boden und Mahnmal erfolgen.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers
Eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung, die von dem Mahnmal ausgeht und die eine unverzügliche Entfernung rechtfertigen würde, ist weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht worden.
Weder gibt die Form des Mahnmals noch die Inschrift in deutscher, armenischer, türkischer und englischen Sprache Anlass zu irgendeiner Beanstandung.
Auf der dreiseitigen stählernen Pyramide von 1,50 Metern Höhe, auf deren gekappter Spitze ein seitlich geschlitzter Granatapfel aus Bronze ruht – ein Symbol für den Genozid an den Armeniern – ist in armenischer, deutscher, türkischer und englischer Sprache, folgende Inschrift zu lesen:
„DIESER SCHMERZ BETRIFFT UNS ALLE
Während des 1. Weltkrieges – zwischen 1915 und 1918 – wurden in der
heutigen Türkei über eine Million armenische Frauen, Männer und Kinder
aus ihren Häusern vertrieben, deportiert und ermordet.
Das Osmanische Reich und die beteiligten deutschen Offiziere unter Führung
Kaiser Wilhelm II. tragen die Verantwortung für diesen Völkermord
an der armenischen Bevölkerung.
Nur eine entschiedene Ächtung der Entwürdigung von Minderheiten und die
Einsicht, dass es weder religiöse, nationale noch ethnische Überlegenheit
zwischen den Menschen gibt, kann solche Verbrechen verhindern.“
Es gab auch in vorangegangenen Jahren in Köln Gedenkveranstaltungen zum Genozid am armenischen Volk. Wie die Antragsgegnerin zurecht andeutet, fanden diese jeweils am 24. April statt, verliefen aber stets friedlich und störungsfrei. Bei diesen Gedenkveranstaltungen, welche am hiesigen Domvorplatz stattfanden, nahmen übrigens auch türkischstämmige Mitbürger teil.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers
Die Antragsgegnerin stellt in den Raum, dass türkischstämmige Mitbürger auf das Thema sensibel reagierten, es berge daher hohes Konfliktpotenzial. Dies ist weder näher dargelegt noch belegt. Bei der Verabschiedung der Armenien- Resolution des Deutschen Bundestages im Juni 2016 kam es allenfalls zu marginalen Protesten von Seiten türkischstämmiger, nationalistisch orientierter Mitbürger. Bei diesen Gegnern handelte es sich übrigens um Leugner des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich im Jahre 1915/16. Dies hat der Deutsche Bundestag mit seiner Resolution als historisches Faktum anerkannt und die Mitverantwortung des damaligen Deutschen Reiches bekräftigt.
Die Argumentation der Antragsgegnerin läuft im Prinzip darauf hinaus, dass Leugner eines Völkermordes (im Falle der Shoah/ des Holocaustes übrigens strafbar) über Art und Ausmaß des Gedenkens hieran, Einfluss nehmen können.
Ferner sollte hier nicht ungeachtet bleiben, dass der Deutsche Bundestag sich in dieser Frage nicht wertneutral verhalten will. Dies wird durch folgenden Passus aus der oben genannten Resolution verdeutlicht:
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf im Rahmen finanzieller Möglichkeiten auch weiterhin innerhalb Deutschlands Initiativen und Projekte in Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kultur zu fördern, die eine Auseinandersetzung mit den Geschehnissen von 1915/1916 zum Thema haben“.
Die Befürchtungen der Antragsgegnerin sind nicht begründet. Sie entbehren jedweder Grundlage. Dass an der Stelle des Mahnmals Versammlungen und Gegenversammlungen stattfinden können, ist theoretisch natürlich möglich. Solche Versammlungen können und werden üblicherweise durch die jeweilige Versammlungsbehörde dergestalt gesteuert, dass es zu möglichst geringen Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs kommt.
Im Ergebnis ist daher unter keinen Umständen zu erwarten, dass eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch das Mahnmal droht.
Die Antragsgegnerin argumentiert, dass Stolpersteine mit dem hier in Rede stehenden Mahnmal nicht vergleichbar seien, weil sie durch ihre Art der Anbringung und Verlegung eine öffentlich begehbare Freifläche nicht eingeschränkten. Hoffentlich meint die Antragsgegnerin damit nicht, dass die Stolpersteine gerade zum Begehen und Betreten sind. Jedenfalls können der Antragsgegnerin folgende Beispiele in Erinnerung gerufen werden, so das Betonauto („Ruhender Verkehr“) von Wolf Vostell am Hohenzollernring, die stählernen Reiher am Rheinufer sowie das Edelweißpiraten Denkmal in Köln-Ehrenfeld. In diesem Fall ist jeweils eine nachträgliche Genehmigung durch die Antragsgegnerin erteilt worden. Daher ist auch die Argumentation, Berufungsfälle müssten vermieden werden, hier nur bedingt als ermessensleitende Erwägung heranzuziehen.
Glaubhaftmachung: Einholung Stellungnahme der Antragsgegnerin
Zudem stellt das Mahnmal keine Einschränkung des Gemeingebrauchs dar, insbesondere ist der örtliche Verkehrsfluss oder gar die Verkehrssicherheit in keiner Weise beeinträchtigt. Der Ort des Mahnmals ist bewusst so gewählt worden, dass es den üblichen, teilweise sehr regen, Fußgängerverkehr vor Ort nicht beeinträchtigt.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers / Anliegende Fotoaufnahme des Mahnmals
Das Mahnmal genießt bereits jetzt öffentlichen Zuspruch und leistet einen bedeutsamen Beitrag zu historisch wie gesellschaftspolitisch Fragen zum Völkermord an den Armeniern. Exemplarisch verweise ich neben der oben zitierten Bundestags-Resolution im Allgemeinen, auf die Pressemitteilung des Zentralrates der Armenier sowie den offenen Brief von Rolf Domning (Stadtsuperintendent der Evangelischen Kirche in Köln).
Auch dies hat die Antragsgegnerin, obgleich sie dem Antragsteller Meinungsfreiheit zubilligt, in ihrer erst nachträglich dargelegten Ermessenserwägungen unberücksichtigt gelassen. Es handelt sich nicht um irgendein Mahnmal, dass es zu verhindern gilt, um Berufungs- oder Präzedenzfälle zu verhindern. Das Mahnmal erfüllt nicht nur die Funktion des Gedenkens an ein historisch herausragendes Ereignis der kollektiven Verfolgung von Menschen, es behandelt auch geschichts- und tagespolitisch relevante Fragen.
Glaubhaftmachung: Pressemitteilung Evangelischer Kirchenverband Köln v. 18.04.2018 / Pressemitteilung Zentralrat der Armenier in Deutschland v. 19.04.2018
Wegen der Bedeutung der Sache wird hier auch eine Kammerentscheidung befürwortet.
Überdies wird hier beantragt,
die Beteiligten mündlich anzuhören.
Dies soll auch dazu dienen, die zum Teil sich widersprechenden Angaben der Antragsgegnerin, namentlich bezüglich der vermeintlichen Beeinträchtigung des Kunstwerkes Ma´alot, klarzustellen.
Schließlich spricht hier gegen die Anordnung des Sofortvollzuges, dass die Antragsgegnerin selbst offenbar davon ausgeht, dass es sich bei der Überreichung der Schenkungsurkunde an die Oberbürgermeisterin, um einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung handele. Es wäre daher ohne Weiteres möglich gewesen eine schriftliche Ordnungsverfügung zu erlassen, zumal der Antragssteller diese Urkunde unterzeichnet hat.
Resit
Rechtsanwalt

Domradio.de: Stimmen zum Erhalt von Kölner Armenier-Mahnmal mehren sich
Stimmen zum Erhalt von Kölner Armenier-Mahnmal mehren sich
„Die evangelische Kirche in Köln und die Kölner Melanchthon-Akademie haben sich für den Erhalt des umstrittenen Mahnmals zur Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern ausgesprochen. Auch der Zentralrat der Armenier plädiert dafür. […]“
Offener Brief an Kölner Oberbürgermeisterin – Kölner Melanchthon-Akademie und Stadtsuperintendent Rolf Domning für den Erhalt der Stele „Dieser Schmerz trifft uns alle“ der Initiative „Völkermord erinnern“
Kölner Melanchthon-Akademie und Stadtsuperintendent Rolf Domning für den Erhalt der Stele „Dieser Schmerz trifft uns alle“ der Initiative „Völkermord erinnern“
In einem Offenen Brief bitten die Leitung der Melanchthon-Akademie und Stadtsuperintendent Rolf Domning, Evangelischer Kirchenverband Köln und Region und Mitglied des Rates der Religionen, Oberbürgermeisterin Henriette Reker, dass die Stadt Köln möglichst schnell und unbürokratisch eine Lösung findet, dem Gedenkmal „Dieser Schmerz trifft uns alle“ einen prominenten und anerkannten Platz in der Stadt zu geben.
„Wir möchten die Stadt Köln ermutigen, den Impuls der Initiative ‚Völkermord erinnern‘ positiv aufzunehmen und bald möglichst zusammen mit den Initiatoren nach einem angemessenen öffentlichen Ort für das Denkmal zu suchen“, sagt Pfarrer Rolf Domning, Stadtsuperintendent des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region. Die spontane Aktion am vergangenen Sonntag war nach Angaben der Stadt nicht genehmigt, aber der Aufstellungsort war aus Sicht von Dr. Martin Bock, Leiter der Melanchthon-Akademie, präzise gewählt. „Der Ort in Sichtweite zum Reiterstandbild eines der schlimmsten Antisemiten, Kaiser Wilhelm II., der im Deutschen Reich mitverantwortlich für den Völkermord am armenischen Volk und anderer kolonialer Verbrechen ist, und in großer Nähe zu der Installation des israelischen Künstlers Dani Karavan ‚Ma’alot‘, die seit 1986 auf subtile Weise an den Holocaust erinnert und Erinnerungsräume zwischen Dom und Deutzer Bahnhof berührt, das war aus meiner Sicht der richtige Standort“, sagt Dr. Martin Bock.
Das Denkmal schafft nach seiner Ansicht auf berührende Weise das, was einer der Initiatoren, Schriftsteller Dogan Akhanli, einen „transnationalen Erinnerungsraum“ nennt. „Es verbindet Menschen, die im 20. Jahrhundert durch kriegerisches, durch ‚nationalistisch‘ geprägtes Verbrechen Leid erfahren haben. Über dieses Leid gibt es keine Deutungshoheiten, sondern es bedarf der Würdigung, Anerkennung und der gesellschaftlichen und politischen Empathie. Einen solchen Anstoß brauchen wir in Köln genau dort, wo die Verkehrswege sich kreuzen, Menschen unterschiedlichster Herkunft und Religion aufeinander treffen – als Bürgerinnen und Bürger, als Touristen, als Lernende“, so Dr. Martin Bock weiter.
Mit dem Offenen Brief unterstützen die Melanchthon-Akademie und der Kölner Stadtsuperintendent Rolf Domning den Wunsch der Initiatoren, das Denkmal nun nicht einfach abzubauen, sondern das öffentliche Interesse zu erhalten. „Bevor die Stele in ein Depot käme, bieten wir an, auf dem grünen Außengelände der Melanchthon-Akademie ein kurzfristiges „Kirchen-Asyl“ für das Denkmal zu schaffen. Diese Idee schließt an unser Bildungsprogramm an, das sich ja regelmäßig dem Thema „Erinnern“ widmet“, bietet der Leiter der Akademie den Initiatoren und der Stadt Köln spontan seine Hilfe an. Dennoch sollte nach seiner Ansicht der langfristige Aufstellungsort der Stele im Herzen der Stadt an geeigneter Stelle im öffentlichen Raum sein.
Sammy Wintersohl
Leiter Amt für Presse und Kommunikation
Evangelischer Kirchenverband Köln und Region
Kartäusergasse 9 – 11
50678 Köln
Tel. 0221/33 82 116
Fax 0221/33 82 121
Mobil 0176/24897090
E-Mail:
www.kirche-koeln.de
Rom e.V. unterstützt Mahnmal zum Armeniergenozid
Rom e.V. unterstützt Mahnmal zum Armeniergenozid
„Vor acht Jahren fand an dem Ort, an dem nun das Mahnmal an das Gedenken an den armenischen Genozid steht, die Gedenkinstallation „Open Memory“ statt, auch zum Gedenken an die zwischen dem 16. und 21. Mai 1940 deportierten Roma und Sinti aus Köln und dem Rheinland.
Die Erinnerungsspur „Mai 1940 – 1000 Roma und Sinti“ liegt in unmittelbarer Nähe zu dem armenischen Mahnmal. Gerade im Hinblick auf die politische Entwicklung sollte die Stadt Köln mit gutem Beispiel vorangehen, das armenische Mahnmal an dem Ort belassen, um Erinnerungen wach zu halten und diesen Ort dem Gedenken zu widmen.“
Rom e.V.
Vereinigung für die Verständigung von Rom (Roma und Sinti) und Nicht – Rom e. V.
Schreiben von Herero-Aktivist Israel Kaunatjike an OB Henriette Reker
Schreiben von Israel Kaunatjike an OB Henriette Reker
Sehr geehrte Frau Oberburgermeisterin Reker,
mein Name ist Israel Kaunatjike, ich bin Nachfahre der OvaHerero, deren Vorfahren 1904 von deutschen Schutztruppen in heutigen Namibia ermordet wurden. Es war der erste Genozid des 20. Jahrhundert der vom Deutschen Reich und Kaiser Wilhelm II. zu verantworten ist.
Ich bin am 15. April in Köln gewesen und habe über meine Erfahrungen des Verschweigens und Leugnens von Seitens der Tätergesellschaft und Ihrer Nachkommen gesprochen. Um 14:00 Uhr habe mit den anderen Paten und Referenten, Dogan Akhanli und Peter Finkelgruen das Mahnmal zum Völkermord an den Armeniern enthüllt.
Ich bitte Sie, das Mahnmal zuzulassen und eine Diskussion unter allen Beteiligten anzustreben, in der über die Inhalte des Mahnmals gesprochen wird und dann eine gemeinsame Entscheidung getroffen wird.
Mit freundlichen Grüssen
Israel Kaunatjike
(Herero-Aktivist)
Asbarez: Գերմանիոյ Քէօլն Քաղաքին Մէջ Ցեղասպանութեան Յուշակոթող Կը Տեղադրուի
Գերմանիոյ Քէօլն Քաղաքին Մէջ Ցեղասպանութեան Յուշակոթող Կը Տեղադրուի
Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt Mahnmal in einem öffentlichen Raum in Köln
Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt Mahnmal in einem öffentlichen Raum in Köln
Der Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt die Aktion der Initiative „Völkermord erinnern“, ein Mahnmal in einem öffentlichen Raum in Köln zu errichten und sichert ihr seine Unterstützung zu.
„Der Bundestag hat sich 2016 per Resolution sinngemäß verpflichtet „Türken und Armenier dabei zu unterstützen über die Gräben der Vergangenheit hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen“.
Das Anliegen der Initiative „Völkermord erinnern“ ist im vollen Einklang mit dem Geist der Bundestagsresolution. Dies ist ein friedlicher Versuch „dem Gedenken und der Aufarbeitung des Völkermordes an den Armeniern von 1915 Aufmerksamkeit zu widmen“.
Die Aufarbeitung solcher traumatischen Erfahrungen darf nicht in geschlossenen Räumen geschehen, sie muss zunehmend die Öffentlichkeit einbeziehen, ungeachtet davon, ob die leugnende türkische Regierung und ihre Anhängerschaft in Deutschland sich irritiert fühlen.
Der Sinn der Resolution ist es, der Aufarbeitung und Versöhnung Anschub zu verleihen. Darum ist jede friedliche Initiative in dieser Hinsicht begrüßenswert.
Wir appellieren an die Stadt Köln, ihre Absicht zur Entfernung des errichteten Mahnmals zu überdenken und trotz suboptimaler Formalien seitens der Initiatoren deren „Geschenk an die Stadt Köln“ anzunehmen und eine angemessene Stelle hierfür im nachhinein doch noch zu genehmigen.“
Dr. Schawarsch Owassapian
(1. Vorsitzender, Zentralrat der Armenier in Deutschland)
Stellungnahme der Stadt Köln beim Verwaltungsgericht zum Genozid-Mahnmal
Stellungnahme der Stadt Köln beim Verwaltungsgericht zum Genozid-Mahnmal
Aktenzeichen: 18 L 906/18 (Stadt Köln, in dem Dokument „Antragsgegnerin“ genannt; Initiative »Völkermord erinnern» in dem Dokument „Antragsstellerin“ genannt)
Stellungnahme der Stadt Köln beim Verwaltungsgericht zum Genozid-Mahnmal
Aktenzeichen: 18 L 906/18 (Stadt Köln, in dem Dokument „Antragsgegnerin“ genannt; Initiative »Völkermord erinnern» in dem Dokument „Antragsstellerin“ genannt)
Kölner Rundschau: Eilantrag stoppt Räumung von Armenier-Mahnmal
Eilantrag stoppt Räumung von Armenier-Mahnmal
WDR 3: Kölner Mahnmal für Armenier bleibt – vorerst
Kölner Mahnmal für Armenier bleibt – vorerst
WDR3 Resonanzen 17.4.2018 – Geschichtsaufarbeitungsweltmeister
Zur Anmoderation
Erleichterung heute Mittag in Köln, jedenfalls bei den Aktivisten von „Völkermord Erinnern“: Per Eilentscheidung hat das Kölner Verwaltungsgericht der Stadt Köln untersagt, ein am Sonntag unweit des Doms am Rhein aufgestelltes Mahnmal für die im ersten Weltkrieg ermordeten Armenier zu entfernen. Vorerst. Am Morgen hatte die Verwaltung schweres Gerät geschickt, um die 200 Kilo schwere Pyramide abräumen zu lassen. Eine Entscheidung über das Denkmal wird nun für nächste Woche erwartet. — Uli Hufen mit dem Zwischenruf.
Autor: Uli Hufen
Zwischenruf
Es ist alles wie immer. Man muss sich das klarmachen. Wann immer in Deutschland in den letzten Jahrzehnten irgendein Fortschritt in Sachen Gedenkpolitik gemacht wurde. Wann immer ein Denkmal errichtet, ein historisch bedeutendes Gebäude vor dem Abriss bewahrt oder ein Verbrechen vor dem völligen Abrutschen ins Grau des „Stimmt-da-war-was“ bewahrt wurde, hatten wir es störrischen Aktivisten zu verdanken. Unverbesserlichen Querulanten, Störenfrieden und Käuzen. Leuten, denen es nichts ausmachte, gegen den Strom zu schwimmen, die Anfeindungen aushalten und Ausgrenzung vielleicht sogar genießen konnten, irgendwie. Leute wie die Aktivisten von „Völkermord Erinnern“, die jetzt genug vom ewig Taktieren der Politiker hatten, die Sache selbst in die Hand nahmen und endlich ein Denkmal aufgestellt haben, das es schon lange geben sollte. Nicht unbedingt an diesem Platz, nicht unbedingt in dieser Form und nicht unbedingt mit dieser Inschrift, aber trotzdem.
Der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich war ein abscheuliches Verbrechen, er geschah unter den Augen und mit Wissen der deutschen Partner des Osmanischen Reiches und es sollte sich von selbst verstehen, dass ein Gedenkstein auf einem abgelegenen Kölner Friedhof nicht ausreicht. Einen solchen gibt es ja, in Köln-Brück. Der Platz direkt neben dem Kaiser-Wilhelm-Denkmal am Rhein ist da schon besser gewählt, der Kaiser war im 1. Weltkrieg ja sozusagen partner-in-crime der osmanischen Nationalisten.
Aber es ist in Deutschland eben so: Irgendwann, wenn der Zeitgeist sich gedreht hat, wenn sich alle oder jedenfalls fast alle plötzlich einig sind, wenn es kein Problem mehr ist: dann treten die andern auf die Bühne, die Politiker, die Mächtigen, die guten Bürger, und halten große Reden. Dann haben auf einmal alle immer schon alles gewusst und waren sowieso dafür. Für das Gute. Dafür, dass man sich an den Holocaust erinnern sollte. Dass ehemalige Nazis keine hohen Posten in bundesdeutschen Behörden bekleiden sollten. Dass man das Gestapo-Hauptquartier in Köln als Museum erhalten sollte. Dass man das ehemalige Kriegsgefangenenlager und seinen Friedhof in Stukenbrock bei Bielefeld pflegen und bewahren sollte. Dass die Stolpersteine eine wirklich gute Idee sind. Die Liste ließe sich mühelos und lang fortsetzen.
In all diesen Fällen waren es Aktivisten wie die von „Völkermord Erinnern“, denen wir, die deutsche Öffentlichkeit, die Gesellschaft es zu verdanken haben, dass die Verbrechen der Vergangenheit nicht vergessen, dass der Opfer gedacht wird. Beate und Serge Klarsfeld. Der Bielefelder Arbeitskreis „Blumen für Stukenbrock“. Der Fotograf Gernot Huber und der Lehrer Kurt Holl, die sich 1979 in Köln im EL-DE Haus einschließen ließen, um die Inschriften in den Gestapozellen zu fotografieren. Ohne Genehmigung, man stelle sich vor! Der Künstler Günter Demnig, der ebenfalls ohne um Erlaubnis zu fragen begann, seine Stolpersteine zu verlegen. Falls es irgendeinen Anlass für den erstaunlich weit verbreiteten Glauben gibt, Deutschland sei nicht nur Fußball- sondern auch Geschichtsaufarbeitungsweltmeister, dann liegt er hier: in dem doch erfreulich weit verbreiteten Mut, etwas zu tun ohne die Behörden zu fragen. Denn die Behörden finden immer einen Grund, den Status Quo zu bewahren. Vorgeschobene und echte. Das Wegerecht – wie jetzt in Köln. Der liebe Frieden. Die guten Beziehungen zur Türkei. Oder die schlechten zu Russland. Die Gedenkpolitik war und ist eine Geisel der aktuellen Verhältnisse, innen- wie außenpolitisch. Nicht nur in Deutschland übrigens und nicht erst seit gestern. Wer in Sachen Gedenkpolitik etwas bewegen will, muss sich über Bedenken hinwegsetzen, etwas riskieren, klug agieren und einen langen Atem haben. Der Weg ist steinig, aber es gibt keinen anderen.
DIE LINKE: »Dulden statt eskalieren«
DIE LINKE: »Dulden statt eskalieren«
„Mit Bestürzung haben wir heute erfahren, was Oberbürgermeisterin Reker unter „zeitnah“ versteht“, reagiert Gisela Stahlhofen darauf, dass das Mahnmal zum Genozid am Armenischen Volk heute Morgen unter Polizeischutz vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung entfernt werden sollte. Auch wenn das Mahnmal ohne Genehmigung aufgestellt wurde, so hätte man durchaus den heute tagenden Kulturausschuss und dessen Stellungnahme abwarten können. Gisela Stahlhofen, kulturpolitische Sprecherin DIE LINKE dazu: „Mit einer Sondergenehmigung könnte man das Mahnmal zumindest bis zum Jahrestag zur Vertreibung und Vernichtung des Armenischen Volkes am 24. April 2018 stehen lassen.“
Fraktionssprecher Jörg Detjen, vermittelte während der Aktion beim Stadtdirektor und Polizeipräsidenten Uwe Jacob, um eine Deeskalation zu erreichen. Stahlhofen weiter: „Der Standort unterhalb des Kaiserdenkmals ist klug gewählt und wenn man sieht wie Dani Karavan seine Kunst interpretiert und in den Dienst der Menschenrechte stellt, würde es gut zur Platzgestaltung passen. Die Mahnmal-Initiatoren sollten ihn einfach mal fragen.“
Kontakt:
Jörg Detjen, Tel. 0160/845 9028
Gisela Stahlhofen, Tel. 0178 / 543 93 28